Druckschrift 
Policeÿ|| sambt andern Ordnungen|| vnd Edicten/ des Durchleuchtigen Hochgebornen|| Fursten ... Herrn Wilhelms Hertzo=||gen zu Gulich/ Cleue vnd Berge/ Grauen zu der Marck vnd Rauenßberg, Herrn zu Rauenstein etc.|| Auch Ordnung wes jhrer F.G. Ambtleuthe vnd|| Beuelhaber jn bedienung jhrer Ambter sich zuhalten.||
Entstehung
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LX
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Zum Achten / wa einiche wege / vnnd sonderlich die Landt-strassen / so gar böß / versuncken / oder verdorben weren / das denanschiessenden so hoch beschwerlich / ohne behulff die zumachen /da soll ihnen durch die nachbarschafften / mit furen / deinstenvnd sunst hulff geschehen / nach gütbeduncken vnser Ambtleutvnd Verordenten. Wer sich aber furder darauff vertrösten / diewege nit in besserung halten, sonder verwuesten vnd verderbenlassen wolte / der soll angehalten werden / die selber zu machen.Zum Neundten, So an einichem ort der grunt vnd gelegen-heit dermassen gestalt, das die wege nit woll bestendiglich ge-macht vnd gebessert werden kundten / da soll mit den anstossendengehandelt werden / an der seitten / da sich das am besten schicken /vnd darnach der grunt befunden wurdt. Deß sol der jeniger soan der ander seitten gelegen / soliches zum theill erstatten, vn deralte wege soll gelassen werden, zum theill zu erstattung des neu-wen wegs / wa er dem gelegen / oder dem andern / diesem dafür zuthun was sich geburt. Vnd sol sollichs nit von einen jeden nachseinem gefallen, sonder durch vnsere Ambtleut, Beuelchhaber,Scheffen vnnd Nachbarn, wie obgemelt, verordent, vnnd derschad geacht vnd taxirt werden.Zum zehenden / Welche das weggelt büren / sollen auch das-selbig zu besserung der wege, da es am meisten von nötten / an-legen, vnd durch vnsere Ambtleut vnd beuelchhaber darauff ge-sehen, vnnd die rechenschafft davon alle jahrs gehört werden.Were auch sunst jemandt einiche wege zumachen oder zuhaltenschuldig / sollichs soll hiemit nit nach gelassen sein.Zum eilfften / Wa böse sumpff oder sprung weren / da sollenzuwersch durch die wege/ buyck oder kallen gelegt oder wo vonnoͤtten / bruggen gemacht werden / da das wasser durchlauffe /vnnd wa man die stein haben mag / soll man sich befleissigen stei-nen bruggen zumachen.Zum zwelfften / Soll fleissig darauff gesehen werden / das