xxxjson fur der andern vmb eigens nutz / lieb / frundtschafft feindt-schafft noch haß willen ansehen / fürdern noch hindern / sondergleich vnnd recht trewlich fürdern / One alle geuerde.Müll Knechts gelöbde.V solt gelöben vnd schweren / das du wilt allesGetreidt, so in die Müll bracht, trewlich bewa-ren / vnd aufs aller fleissigst arbeitten / dem armenals dem reichen / niemandt das sein verwechsselen6noch entwenden keinen fur dem andern zu geferdtfordern noch verhindern, das Mülwerck nit felschen, sonderobgesetzter Ordnung dich gemeß erzeigen/ inn allen dingen dasAmbt eines getrewen dienstbotten vnd Müllknechts erfüllen,vnd das vmb keinerley sachen willen vnderlassen. Ohne geuerde.Fleisch Ordnung.Er Bürgermeister / zwen von den Raths freun-den, vnd die beide Martmeister, sollen in einerjeden stat das fleisch besichtigen / vnd an keinemortt einich fleisch groß oder klein / auff den kauffgeschlacht oder verkaufft werden / es sey dan zu-uor durch obbestimpte verordente, lebendig vnd tod, notturff-tiglich vnd mit fleiß besichtigt / auch gerecht vnd gesundt befun-den / damit darauff nach eines jeden fleisch gute / ein vnderschied-licher satz gemacht werden möge. Wa aber einich viehe durch dieverordenten auff den kauff zuschlachten vntauglich/ vnrein oderschadthafft erfunden / dasselb soll zuschlachten nit zu gelassennoch gestattet werden.Vnd die weil die notturfft erfordert / die setzung oder kauffdes fleischs jederzeit nach gelegenheit / mit guter Ordnung fur-zunemmen, So wollen wir, das die so in einer jeden Statt vndFreiheit zu der besichtigung, wie vorgemelt verordent, solcheD iiijſatzung
Druckschrift
Policeÿ|| sambt andern Ordnungen|| vnd Edicten/ des Durchleuchtigen Hochgebornen|| Fursten ... Herrn Wilhelms Hertzo=||gen zu Gulich/ Cleue vnd Berge/ Grauen zu der Marck vnd Rauenßberg, Herrn zu Rauenstein etc.|| Auch Ordnung wes jhrer F.G. Ambtleuthe vnd|| Beuelhaber jn bedienung jhrer Ambter sich zuhalten.||
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Seite
XXXI
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