Druckschrift 
Policeÿ|| sambt andern Ordnungen|| vnd Edicten/ des Durchleuchtigen Hochgebornen|| Fursten ... Herrn Wilhelms Hertzo=||gen zu Gulich/ Cleue vnd Berge/ Grauen zu der Marck vnd Rauenßberg, Herrn zu Rauenstein etc.|| Auch Ordnung wes jhrer F.G. Ambtleuthe vnd|| Beuelhaber jn bedienung jhrer Ambter sich zuhalten.||
Entstehung
Seite
XXVII
Einzelbild herunterladen
 

xxvijwurdet, damit das ein nit mit dem andern gemengt, noch furdas ander verkaufft werde. Vnd sollen die Mart oder Kuyrmei-ster darauff sehen / das ein yedes bier nach seinem Pfenningswerdt, nach gelegenheit des Jahrs, gut gemacht vnd gar gesot-ten werde.Alle frembt bier so in die Stedte vnd Flecken zuuerkauffengebracht, soll auch erstlich gekuyrt vnd gesatzt werden, wie mandas geben vnd zappen soll / vnd sollen die jhenigen so es verkauf-fen / duppel Accyß dauon geben.Von den Beckern vnd Brotbacken.N anfang eines jeden Monats / sollen Burgermei-ster vnd Rath verordnen / vnnd den Beckern beuel-hen, wieuill loth ein Wegk wiegen, vnd wie theursie das Brodt geben sollen / alles nach gelegenheitdas der weiß vnd roggen zu derselbigen zeit geldenwurde, also das man gütt brodt vnnd wegken vmb geburlichPfennings werdt zu jeder zeit bekommen möge. Vnd ob gleichdie fruchten binnen demselbigen Monat auff oder abstiegen / sosoll es doch die zeit auß bei den verordenten kauff vnnd gewichtverbleiben. Vnd so die Becker darinnen vnwillig oder brüchtigbefunden, sollen sie gestrafft, vnnd nach gelegenheit das backenverbotten werden. Wa aber die Becker mütwillig steigern / vndnit wie sich gebürt backen wolten / so soll notturfftige fursehungderhalben geschehen / das durch andere gebacken / vnd der gemeinman versorgt / biß solichs gestrafft vnd gebessert werde.Zudem sollen vnsere Beuelchhaber / vnd der Burgermeisterjedes orts, zum wenigsten viermahl des jahrs, wan man sichdes am wenigsten versicht, vmbghon, brot vnd wegken auff denladen / vnd jm hauß besichtigen vnnd wiegen. Welches dan nitauffrichtig / sonder an gewicht / mit dem verwessern / oder sunstmangelhafftig befunden / dasselbig den armen geben / vnd darzuvon den Beckern die brucht nemen.D ijMüll