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Policeÿ|| sambt andern Ordnungen|| vnd Edicten/ des Durchleuchtigen Hochgebornen|| Fursten ... Herrn Wilhelms Hertzo=||gen zu Gulich/ Cleue vnd Berge/ Grauen zu der Marck vnd Rauenßberg, Herrn zu Rauenstein etc.|| Auch Ordnung wes jhrer F.G. Ambtleuthe vnd|| Beuelhaber jn bedienung jhrer Ambter sich zuhalten.||
Entstehung
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Trunckenschafft / vnd das nöttigen jn demzutrincken zuvermeyden.Achdem aus trunckenheit / wie man teglichsbefind / der Allmechtig Gott hochlich erzurnt /auch vill lasters / vbels vnd vnrahts entsteht, sosol die trunckenschafft, vnnd das nöttigen inOdem zutrincken, hinfurter bey vnsern Vnder-thanen, vnd andern den vnsern vermitten, vnnd daruber ernst-lich gehalten werden. Vnd so auß trunckenheit oder sollichemnöttigen einiche Gotslesierung, Mordt, Todtschlege, Ehe-bruch / vnd andere vbelthaten / laster / vnnd vnzucht erfolgten / solldasselbig vns durch vnsere Ambtleuthe vnd Beuelchhaber vn-derscheidtlich angezeigt werden, vmb nach gelegenheit gebur-lich einsehens vnd straff geschehen zulassen.Ordnung der Wiertsheuser vndHerbergen.Je weil auch durch manchfeltigkeit vnd vnord-nung der wirtsheuser vn herbergen / vil vnerbarehandlungen / vnd ander vnrath sich zutragen vndverursacht werden / sol der Ordnung vnd Policedie wir hiebeuor vnd yetzo widerumb derwegensonderlich außgehen lassen, stracks nach kommen, vnd von nie-mandt dargegen gehandelt oder furgenommen werden.Wücherliche Contracten / auch Mo-nopolien vnd Furkeuff.O die Wücherliche Contracten / dergleichen Mo-nopolia, oder furkeuff vnchristlich/ wider Gott vndRecht / auch in des Reichs Ordnungen verbottensollen dieselbige vermöge der vorgesetzten Keyser-licher Maiestat Ordnung vnd Reformation derPolicey / von den Richtern vnwürdig / krafftloß vnd vnbundig577seererkandt /zu Franckart gebessertsus tit 17 rd 18.