Gotslesterung / flüchen vnd schweren.Je Gottes lesterer / Blasphemi, oder Hönsprecher /sollen sampt jren auffheltern / vnnd denen die esSwissentlich verschweigen/ inhalt Keiserlicher Ma-96yestat Ordnung vnd Reformation der Policey /GAnno rc. Achtvndviertzig zu Augspurg auffge-richt, angenommen, vnd am leben, oder mit benemung etlicherglider, wie sich das nach gelegenheit der Personen vnd geübterGottes lesterung, auch Ordnung der Rechten eygent vnd geburt, peinlich gestrafft, Aber die Flücher vnd schwerer, welchevber die vorige jnen beschehen ermanung dauon nit abstehen / mitdem thurn oder geltbüß, nach gestalt der vbertrettung ernstlichgestrafft werden. Welche auch die Mutter Gottes Mariamvnnd die Heiligen lestern, einicherley weiß bey denen schwerenoder flüchen / sollen nach gelegenheit der vberfarung / dafür an-gesehen vnd gestrafft werden.Rottirung vnd Coniuration.ES sollen auch keine rottung / Coniuration oder verbundtnuß dem Göttlichen wort / Christlichen Re-ligion oder Obrigkeit zu wider / heimlich oder offenbar furgenommen werden / sonder die vberfarer /sampt denen die dabey vnd vber gewest / vermögeder Keyserlichen Rechten leib vnd leben, hab vnd gueter ver-wurckt haben.Winckelprediger.Je Winckelprediger vnd Lehrer / auch alle andere /die nit ordentlich / nach Gottes insatzung vnndvnsers Herren Vatters seligen außgangner Or-dnung / beruͤffen / oder auch von vns nit zugelas-sen / sollen in keinen wege gestattet / Sonder wasie betretten / sambt ihren auffentheltern / anhengern vnd zusten-dern / an leib vnd leben / vnd so sie entwichen / an jhren gueterngestrafft werden.Büch.
Druckschrift
Policeÿ|| sambt andern Ordnungen|| vnd Edicten/ des Durchleuchtigen Hochgebornen|| Fursten ... Herrn Wilhelms Hertzo=||gen zu Gulich/ Cleue vnd Berge/ Grauen zu der Marck vnd Rauenßberg, Herrn zu Rauenstein etc.|| Auch Ordnung wes jhrer F.G. Ambtleuthe vnd|| Beuelhaber jn bedienung jhrer Ambter sich zuhalten.||
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