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2 (1840) Übungsbuch
Entstehung
Seite
64
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Zwölfter Abschnitt.64einer feinen Mark also 67 6 7/71 Stück. Die Mark fein Gold gilt dem-nach 283½, Gulden oder 188 Thaler 17½ Ggr. Der Werth desSilbers zum Golde verhält sich nach diesem Münzfuße wie 20: 283 7/72oder 1: 14 10⁄7.m) Der nachher angenommene 24 Guldenfuß kann nicht als einbesonderer Münzfuß angesehen werden, indem keine neue Münzgesetzeaufgestellt und außer Groschen und Kreuzer kein besonderes Gelddarnach geprägt worden. Er wird deßhalb auch wol der Konventions-münzfuß genannt, weil nach einer Uebereinkunft den bestehenden Mün-zen des 20 Guldenfußes der Werth im 24 Guldenfuße gegeben wurde.Der 20 Guldenfuß hat dagegen den Namen Konventionskurantfuß.weil darnach wirklich Münzen sind geprägt worden. Nach dem 24 Gul-denfuße wurden die Münzsorten des 20 Guldenfußes um ein Fünftelihres Werthes erhöht, weil jener Münzfuß selbst ein Fünftel höher= 24/20). Um also den Werth dersteht als dieser ( = 20/20) 6/5Münzsorten für den 24Guldenfuß zu finden, braucht man nur einFünftel des Werthes im 20 Guldenfuß hinzu zu zählen, z. B.20 Guldenfuß. 24 Guldenfuß.1 Konventionsthlr. = 2 Gld., Krz. = 2 Gld. 24 Krz.24201 Kopfstück1 Brab. Kronenthl. = 2 = 12 = = 2 = 38= 4 = 10 = 51 Dukat* *Anm. Der Werth des brab. Kronenthalers nach dem 24 Guldenfuß istgenau 2 Gulden 38 Kreuzer. Dadurch, daß er im Jahr 1793 ge-setzlich auf 2 Gulden 42 Krenzer erhöht wurde, ging man zum 24%Guldenfuß über, welcher vom 24 Guldenfuß noch uber 2 proc. differirt.n) 1838 wurde eine allgemeine Münz=Konvention der zum Zoll-und Handelsverein verbundenen Staaten Deutschlands getroffen. Inden königlich=preußischen und sächsischen Staaten, in Kurhessen,Sachsen=Weimar, Sachsen=Altenburg, Sachsen=Koburg=Gotha, inder Schwarzburg=Rudolstädtischen Unterherrschaft, in Schwarzburg-Sondershausen, so wie in den Reußischen Landen wird der 14Thaler-fuß eingeführt; dagegen in Baiern, Würtemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Sachsen=Meiningen, in dem Sachsen=Koburg= und Go-thaischen Fürstenthume Koburg, in Nassau, in der Schwarzburg=Rudol-städtischen Oberherrschaft und in der freien Stadt Frankfurt der 24½Guldenfuß. In allen diesen Staaten wird eine gemeinschaftlicheHaupt=Silbermünze Vereinsmünze von 2 Thalern oder Gul-den an Werth geprägt, deren 7 auf die feine Mark, 6 3/16 auf die rauheMark gehen. Das Feingehalt dieser Vereinsmünze ist /10, der Zu-satz also ½6 wie in Frankreich. Nach dieser Vereinbarung sind nun14 Thaler = 24½ Gulden, oder 28 Thlr. = 49 Gld. oder 4 Thlr.7 Gld. Die bisherigen ganzen Kronenthaler behalten auch ihren bis-herigen Kurs zu 2 % Gulden.Anm. Eine umständlichere Belehrung über das Münzwesen, so wieüber Maß und Gewicht findet man in dem kürzlich in der Büschler,