Zwölfter Abschnitt.64einer feinen Mark also 67 6 7/71 Stück. Die Mark fein Gold gilt dem-nach 283½, Gulden oder 188 Thaler 17½ Ggr. Der Werth desSilbers zum Golde verhält sich nach diesem Münzfuße wie 20: 283 7/72oder 1: 14 10⁄7.m) Der nachher angenommene 24 Guldenfuß kann nicht als einbesonderer Münzfuß angesehen werden, indem keine neue Münzgesetzeaufgestellt und — außer Groschen und Kreuzer — kein besonderes Gelddarnach geprägt worden. Er wird deßhalb auch wol der Konventions-münzfuß genannt, weil nach einer Uebereinkunft den bestehenden Mün-zen des 20 Guldenfußes der Werth im 24 Guldenfuße gegeben wurde.Der 20 Guldenfuß hat dagegen den Namen Konventionskurantfuß.weil darnach wirklich Münzen sind geprägt worden. Nach dem 24 Gul-denfuße wurden die Münzsorten des 20 Guldenfußes um ein Fünftelihres Werthes erhöht, weil jener Münzfuß selbst ein Fünftel höher= 24/20). Um also den Werth dersteht als dieser (⅝ = 20/20) 6/5Münzsorten für den 24Guldenfuß zu finden, braucht man nur einFünftel des Werthes im 20 Guldenfuß hinzu zu zählen, z. B.20 Guldenfuß. 24 Guldenfuß.1 Konventionsthlr. = 2 Gld., Krz. = 2 Gld. 24 Krz.24201 Kopfstück1 Brab. Kronenthl. = 2 = 12 = = 2 = 38= 4 = 10 = 51 Dukat* *Anm. Der Werth des brab. Kronenthalers nach dem 24 Guldenfuß istgenau 2 Gulden 38 ⅔ Kreuzer. Dadurch, daß er im Jahr 1793 ge-setzlich auf 2 Gulden 42 Krenzer erhöht wurde, ging man zum 24%Guldenfuß über, welcher vom 24 Guldenfuß noch uber 2 proc. differirt.n) 1838 wurde eine allgemeine Münz=Konvention der zum Zoll-und Handelsverein verbundenen Staaten Deutschlands getroffen. Inden königlich=preußischen und sächsischen Staaten, in Kurhessen,Sachsen=Weimar, Sachsen=Altenburg, Sachsen=Koburg=Gotha, inder Schwarzburg=Rudolstädtischen Unterherrschaft, in Schwarzburg-Sondershausen, so wie in den Reußischen Landen wird der 14Thaler-fuß eingeführt; dagegen in Baiern, Würtemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Sachsen=Meiningen, in dem Sachsen=Koburg= und Go-thaischen Fürstenthume Koburg, in Nassau, in der Schwarzburg=Rudol-städtischen Oberherrschaft und in der freien Stadt Frankfurt der 24½Guldenfuß. In allen diesen Staaten wird eine gemeinschaftlicheHaupt=Silbermünze — Vereinsmünze — von 2 Thalern oder 3½ Gul-den an Werth geprägt, deren 7 auf die feine Mark, 6 3/16 auf die rauheMark gehen. Das Feingehalt dieser Vereinsmünze ist /10, der Zu-satz also ½6 wie in Frankreich. Nach dieser Vereinbarung sind nun14 Thaler = 24½ Gulden, oder 28 Thlr. = 49 Gld. oder 4 Thlr.7 Gld. Die bisherigen ganzen Kronenthaler behalten auch ihren bis-herigen Kurs zu 2 % Gulden.Anm. Eine umständlichere Belehrung über das Münzwesen, so wieüber Maß und Gewicht findet man in dem kürzlich in der Büschler,
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