Gesellschaftsrechnung.wird er für eine solche Rente, zu 5 proc. berechnet, bezahlenmüssen, da er nach der Vergleichung der Sterbelisten, wahr-scheinlich noch 10 Jahre zu leben hat?ch-Achter Abſchnitt.VIII. Gesellschaftsrechnung.Diese findet überhaupt bei gemeinschaftlichen Unternehmungen, be-sonders in der Handlung, bei Gewinnung mancher Kunstprodukte, beiBrandversicherungs=Anstalten, Kriegessteuern, Erbschaften und in man-chen andern Fällen statt. Im Allgemeinen lehrt sie eine Zahl nachgegebenen Verhältnissen theilen. Z. B. die Zahl 18 soll in 2 Theilegetheilt werden, die sich zu einander verhalten wie 5 : 7. Die Be-rechnung davon ist folgende:7..512 : 7 = 18 : X 12 : 5 = 18 : XXx = 10½ x7½Die beiden Zahlen sind also 7½ und 10½, und sie bildenmit den beiden Verhältnißzahlen die Proportion 7½ : 10½5 : 7, woraus sich die Gleichheit beider Verhältnisse undhiermit die Richtigkeit der Berechnung ergiebt. Man schließtdabei: wie sich die Summe der beiden Verhältnißzahlen (12)zu jeder Verhältnißzahl (7 und 5) selbst verhält, so muß sichauch die gegebene Summe (18) zu jeder von ihren beidenVerhältnißzahlen verhalten. Dieſe Aufgabe kann nun imBesondern einen Fall aus dem Geschäftsleben darstellen. Siekönnte z. B. heißen: Zu einem gemeinſchaftlichen Unternehmengibt A 7 Thaler, B 5 Thaler; sie gewinnen damit 18 Tha-ler; wie viel erhält jeder vom Gewinn? A würde 10½ Thlr.und B 7 ½ Thlr. erhalten.4 Personen unternehmen gemeinschaftlich einen Handel.A legt dazu ein 400 Thlr., B 250 Thlr., C 200 Thlr., D150 Thlr. Sie gewinnen 240 Thlr. Wie viel gebührt jedemvom GewinnA 405B 25øC 20øD•152100 : 240 = 2⅜ Thlr. Gewinn auf 1 Theil Einlage.
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