Vom Münzwesen.63münzen umgemünzt. Dadurch wurden jene so selten und im Werthso erhöht, daß im Jahr 1619 der Reichsthaler auf 108 Kreuzer, 1620auf 140 Kreuzer, 1621 auf 390 Kreuzer und 1622 gar auf 600 Kreu-zer stieg. In Chursachsen ging er noch mehr in die Höhe, zu 9 Tha-ler bis 14 oder gar 15 Thaler.g) Im Jahr 1623 vereinbarte sich der Kaiser mit den Reichs-ständen und setzte diesem gesetzlosen Zustande ein Ziel. Es wurde ver-ordnet, daß aus der Mark fein Silber 13 ½ Gulden sollten gemünztwerden. Der Thaler wurde auf 90 Kreuzer, der Goldgulden auf 1Gulden 44 Kreuzer und der Dukat auf 2 Gulden 20 Kreuzer festge-setzt. Chursachsen bestimmte den Thaler zu 24 Gutegroschen, denGoldgulden zu 30 und den Dukaten zu 36 Gutegroschen. Churbran-denburg setzte ebenfalls den Thaler auf 24 Ggr., den Goldgulden aberauf 27 und den Dukaten auf 38 Ggr. Dem Werthe nach stand dasSilber zum Golde fast wie 1 zu 12.h) Nach dem Zinnaischen Münzfuß (nach einem Städchen Zinnaim Brandenburgischen also genannt) von 1667 bestimmte Sachsen undBrandenburg, daß aus 1 Mark fein Silber 10 ½ Thaler oder 15 ¾Gulden gemunzt werden sollten. Der Reichsthaler gilt demnach 1Gulden 45 Kreuzer oder 28 Ggr., die neuen Guldiner oder ⅔ Stuckevon einem Reichsthaler oder die doppelten Markstücke galten 60 Kreu-zer oder 16 Ggr. Das Silber stand zum Golde wie 1 zu 13 5⁄9.i) Im Jahr 1690 vereinigten sich Brandenburg, Sachsen undBraunschweig=Lüneburg und errichteten in Leipzig den sogenannten,Leipziger Munzfuß. Es wurde festgesetzt, daß die Mark fein Silberzu 18 Gulden oder 12 Thalern und die Mark fein Gold zu 271Gulden 46 Kreuzer ausgemünzt werden sollte. Ein Dukat galt 4Gulden, ein Goldgulden 2 Gulden 36 Kreuzer. Bald nachher stiegder Thaler auf 120 Kreuzer oder 2 Gulden und der Goldgulden späterauf 3. Gulden. Das Silber stand zum Golde wie 1 zu 15 oder un-gefähr 1: 15 1/10k) Der Preußische oder Graumannische Münzfuß (von demMünzdirektor Graumann so genannt) vom Jahr 1750 bestimmte, daßdie Mark fein Silber zu 14 Thaler oder 21 Gulden ausgemünztwerden sollte. 35 Friedrichsd'or, zu 5 Thaler das Stück, sollten aufdie rauhe Mark, 21 ¾ Karat an Gehalt, gehen. Das Silber kam da-durch zum Golde in das Verhältniß 1.: 13 11/13.1) 1753 wurde von Oestreich und Baiern eine Uebereinkunft (Kon-vention) getroffen, nach welcher aus einer Mark fein Silber 20 Gul-den oder 13⅓ Thaler geprägt werden sollten. Dieser Münzfuß heißtder Zwanzigguldenfuß oder Konventionsfuß und er verhält sich zu demvorigen Graumannischen wie 20: 21, d. h. 20 Thaler in Konvent.sind 21 Thaler preuß. Cour. Aus der rauhen Mark. 13½löth. Silbersollten 8½ Stück Species= oder Konventionsthl. geschlagen werdenund aus der feinen Mark also 10 Stück. Der Konventionsthaler giltdemnach 2 Gulden. Nach diesem Münzfuße sollten, wie oben ange-merkt, aus einer Mark 23½ kar. Golde 67 Dukaten gemünzt werden, aus
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten