Vom Münzweſen.schen Buchhandlung erschienenen Werkchen: Das Wissenswürdigsteaus der Münz= Maß= und Gewichts= Kunde, eine Zugabe zu jedempractischen Rechenbuche für Real= und Bürgerschulen. Von P.Heuſer; 10 Ggr.Im öffentlichen Verkehr steigt und fällt der Werth derMünzsorten. Wird eine Münzsorte sehr gesucht, so steigt sie.ist sie häufig vorhanden, so fällt sie. So stieg der Werthdes franz. Kronenthalers seit einigen Jahren von 46 auf 47,bis 48 Sgr. und darüber. Als sich aber diese Münze wiederhäufig einfand, so fiel sie auch wieder im Werth und stehtjetzt (März 1840) 47 Sgr. Die Napoleonsd'or stiegenim Jahr 1824 bis zu 5⅔ Thaler preuß. und stehen jetzt(1840) zu 5 Thlr. 12 ½ Sgr. In den öffentlichen Kassen derRegierungen ist der Werth der Münzen nicht so mannigfachenVeränderungen unterworfen. Die Geldsorten haben hier einenbeständigen Werth, welcher von der Regierung durch ein Ge-setz (Edikt) bestimmt wird. Dieser Werth wird daher auchder gesetzmäßige (ediktmäßige) genannt.In Frankfurt geschah ehemals die Wechselzahlung im 20Guldenfuß und die Waarenzahlung im 24Guldenfuß, alſo indem Verhältniß 5 zu 6. Jetzt aber wird dies Verhältnißnach Karolin oder Louisd'or mit 9 ⅛ Gulden zu 11 Guldenbestimmt, so daß also 46 Gulden oder Thaler Wechselgeld 55Gulden oder Thaler im 24Guldenfuß sind.Im preußischen Staate werden, sowohl von den Regie-rungsbehörden als auch von den Kaufleuten und Wechslern,alle Berechnungen in preußisch courant gemacht. Das Ver-hältniß des couranten Werths einer Pistole gegen deren gesetz-lichen Werth von 5 Thalern wird procent bestimmt. Wennes z. B. heißt, preuß. Pistolen stehen 12½ proc. gegen cou-rant, so bedeutet das: 100 Thaler in Pistolen zu 5 Thalersind 112½ Thaler cour. Der kurante Werth von einer Pi-stole wird nun nach diesem Verhältniß gefunden: 100: 112½5 : X wo X = 5⅝ Thaler. So wird auch an mehrerenOrten das Steigen oder Fallen einer Münzsorte nicht vonder wirklichen Münze, sondern von 100 (proc.) angegeben.Diesterweg u. H. Rechenb. 2. Ueb. 6. Aufl.
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