Zwölfter Abschnitt.583 ⅝ : 16 : = 106 ⅔ : Xr = 480 Sgr.oder:64:88 = 106 ⅔: Xda x ebenfalls = 480 Sgr. = 16 Thlr.Bei den Kupfermünzen müssen 12 Pfennige 1 ¼ Lothwiegen.Nach dem neuen preußischen Münzgesetze wiegen 35 Frie-drichsd'or 1 Mark, und darin sollen 260 Grän feines Gold— 65.enthalten sein. In jedem Stück sind also 260/288Theile Gold, oder mit andern Worten: der Friedrichsd'or ist21 ⅔ karatig. Der Zusatz darin beträgt 23/288 oder 2 ⅓ Karatauf die Mark. Das Verhältniß des reinen Metalls zu demlegirten, aus welchem der Friedrichsd'or besteht, ist also24. Wenn das Ge-260: 288 oder 65: 72 oder wie 2wicht einer Masse feinen Goldes 1 Mark = 24 Karat oder 288Grän beträgt, ſo wird die legirte Maſſe, aus welcher Frie-drichsd'or geprägt werden, 26⅜/65 Karat wiegen, denn: 65:638,5 765 Karat, d. h. zu 65 Theilen72 = 24: x, wo x-feinem Gold gehören nach dieser Münzordnung 72 Theile le-girtes Gold, wie viel Karat legirtes Gold werden zu 24 Karatfeinem Golde erfordert? = 26 38/65. Da nun aus 24 Karatlegirtem Golde 35 Stück Friedrichsd'or geprägt werden, so er-hält man aus 26 3⁄65 Karat dieſer legirten Maſſe 38 10⁄13ł10/Stück. 24 : 26 3⅜ = 35 : X, wo x = 38 /13. In holl.Aß ausgedrückt,4864= 125 29/63, undbeträgt das Gewicht des Korns38 10/13oder sehr nahe 139,das Gewicht des Schrots 486⅛=138d. h. in 38 10/13 Stück Friedrichsd'or sind 4864 Aß fein Gold,also erhält man das Korngewicht von einem Friedrichsd'or,3 dividirt; ferner: 35 Frd'orwenn man 4864 durch 38wiegen 4864 Aß, daher erhält man das Schrotgewicht voneinem Friedrichsd'or, wenn man 4864 Aß durch 35 dividirt.Dieser Münzfuß in Gold gilt besonders im nördlichenDeutschland und wird der Pistolenfuß genannt. Im südlichenDeutschland wurden früher (1732) von den drei geistlichenChurfürsten (Trier, Mainz und Köln) die Karolinen zu 9
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