286 Dritter Theil. Der Gelegenheitsverbrecher.
zu opfern, der ja fast schon im Sterben läge und nicht davonkommen würde; wenn man ihn nicht tödte, so müssten sieAlle sterben, und wenn er natürlichen Todes sterbe, so könntensie sein Blut nicht trinken. Der Hunger 'quälte sie nicht sosehr, wie der unerträgliche Durst. Als Brooks sah, dass derKapitän auf den Jungen zuschritt, fiel er in Ohnmacht. DerKapitän stieg in den unteren Schiffsraum und betete mit lauterStimme: Herr Gott des Himmels und der Erde, der du diesesschreckliche Unglück zulassest, habe Mitleid mit uns, die wirin Verzweiflung sind, verzeih uns die unmenschliche That, diewir vollbringen wollen. Damit hielt er Parker am Kopf,während Steffens die Beine hielt, und stiess ihm ein Federmesserin die Jugularvene. Alle Drei tranken sie gierig das aus derWunde hervorquellende warme Blut. — Sie wurden zum Todeverurtheilt, aber nachher begnadigt.
Das war offenbar ein reines Gelegenheitsverbrechen, wobeidie Bosheit keine Rolle spielte, namentlich nicht bei Brooks,den schon der Gedanke an den Mord, der ihn retten sollte,krank machte und nicht etwa die Befürchtung, was darauf inZukunft geschehen würde.
4. Sogar bei dem Verbrechen der Fälschung finden sichdergleichen Beispiele. B. C, 60 Jahre alt und unbescholten,von normaler Kopf- und Gesichtsbildung, hat zwei geisteskrankeBrüder, ,verheirathete sich als junger und armer Arbeiter miteiner Frau, die es mit Anderen hielt und ihn verliess. — Die-selbe kam nach 15 Jahren, als er durch Fleiss vermögendgeworden war, und verlangte und erhielt eine kleine Pension.Unterdess hatte er eine Andere gefunden, die er liebte undmit der er 23 Jahre wie Mann und "Weib zusammen lebte,so dass sie überall als sein angetrautes Weib galt. Sie warrechtschaffen, arbeitsam und half ihm beim Erwerb seinesVermögens. Sie hatten mehrere Kinder. Einer der Söhnewollte sich verheirathen und bedurfte dazu der Einwilligungseiner Eltern. Da die Kinder aber den Stand der Dinge nichtkannten und ihnen das wahre Verhältniss verborgen bleibensollte, so liess die Mutter sich von B. C. eine Specialvollmacht aus-stellen, als wenn er ihr rechtmässiger Ehemann wäre, damit