Druckschrift 
2 (1890)
Entstehung
Seite
173
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Fünftes Kapitel. Der Alkoholiker als Verbrecher. 173

cl. h. also in der Zeit der Weinlese und der Zubereitung desMostes. Und zwar handelte es sich um solche Verletzungen,die von den Geschworenen und nicht von den gewöhnlichenGerichten ahgeurtheilt werden, also um die gefährlicheren, diezugleich am häufigsten aus Schlägereien in den Schenkenhervorgehen.

Dixox fand einen einzigen Distrikt in Amerika, St. Johns-bury, der zu den hevölkertsten gehört und wo dennoch seitJahren kein Verbrechen begangen wurde. Grund davon istaber, dass in diesem Distrikte der Genuss weingeistiger Ge-tränke gesetzlich verboten ist und Bier und Wein nur wieGifte gegen Giftscheine auf besonderen Antrag und unter Ge-nehmigung des Bürgermeisters, der den Namen des Bück-fälligen in die- Akten eintragen muss, in der Apotheke ver-abreicht werden darf.

3. Wirkungsweise. Die Sache geht sehr natürlichzu; denn alle Substanzen, welche das Gehirn in abnormerWeise' zu erregen vermögen, reizen den Menschen auch zuVerbrechen, Selbstmord und Irrsinn, die oft unentwirrbar in-einander verstrickt sind. Sie reizen aber zuvörderst die Nerven-centren, so dass, falls akute Hirnhautentzündung oder Hyperämiedaraus entsteht, langsam Fettentartung, Sklerose, Pigmentab-lagerung mit Atrophie der Nervenzellen sich bilden, die un-aufhaltsam dem Funktionsverlust (durch Oedem, Paralyse) unddem Verderben zusteuern. Und das geht noch dazu fast un-abhängig von der chemischen Beschaffenheit der eingeführtenSubstanzen zu.

Stanley hat soeben im Innern von Afrika eine Art vonBanden in den Ruga-Buga (Räuber" nach Wissmann) ent-deckt, welche die einzigen Eingeborenen sind, die dem Genussdes Hanfes fröbnen. In Uganda glaubt man, das Verbrechensei bei den Bena-Kinto erst mit der Einführung des Bieresaufgetreten. 1

1 Arim. des Uebersetzers. Der Kultus des Hanfraucheiis hat beiden Basehilanga in Lubuku den Kannibalismus verdrängt und zugleichden Palmwein verpönt. Vgl. Wissmaxn und Fbamcois.