94 Zweiter Theil. Der irre Verbrecher.
worden und habe im Ringen einen Soldaten getödtet. VomGericht wurde er als geisteskranker Alkoholiker freigesprochen.(Ann. med.-psych. 1867.)
Bin gewisser D., den gebildeten Ständen angehörig, warmaniakalisch und gewaltthätig, hatte Grössenwahn; wusste sichaber zu verstellen und bat sanftmüthig, ihm die Zwangsjackeabzunehmen. Es geschah; er verhielt sich einen ganzen Taglang ruhig und still, verlangte dann allein bleiben zu dürfenund bemächtigte sich, da er unbeobachtet war, aller seinerKleider. Darauf wartete er auf den wachthabenden Wärter,um ihn zu ermorden, ihm die Schlüssel zu nehmen und zuentfliehen. Um 3 Ühr nachts bat er ihn hereinzukommen undversetzte ihm einen Schlag auf den Kopf, so dass er zuBoden fiel. Der Wärter raffte sich indes wieder auf undhielt ihn so lange fest, bis Andere zur Hülfe herbeikamen. D. ge-stand alles ein und bedauerte nur, dass ihm sein Vorhaben nichtgeglückt war. Er stahl übrigens gern. (Brierre de Boismond.)
Eine Verrückte, früher wegen Betruges in Untersuchung,dann wegen Brandstiftung, hatte vor Verübung der Verbrechenoft den Code und die Gesetzes-Artikel durchlesen, auf Grundderen sie sich schuldlos darstellen konnte. (Simon l. c.)
Viele Brandstifter hängen, obgleich sie fast immergeistesbeschränkt sind, mit einer wahren Leidenschaft an dieserArt von Verbrechen und gehen, wie mit einem nothwendigenHandwerkszeuge versehen, mit Schwefelfäden oder Streichhölzernin der Tasche umher, um bei erster Gelegenheit Feuer anzu-legen. (Jessen.)
Einige (4%) verbergen sich in der Nähe des Ortes, wo sieFeuer anlegen wollen, warten dann den günstigen Augenblickab, eilen hinaus, stecken das Feuer an und warten, bis es auf-flammt; manchmal indes kehren sie zurück, wenn sie fürchten,dass der Versuch misslungen sei. (Jessen.)
R,., ein schwachsinniger, oft delirirender Bauer von 20Jahren, der wegen Landstreichens und Diebstahls schon mehr-mals bestraft war und den eigenthümlichen Stich hatte, die ge-stohlenen Sachen wegzuwerfen, versteckte sich in der Nähe desHauses einer Witwe, die ihn vor Jahren übel behandelt hatte,