88 Zweiter Theil. Der irre Verbrecher.
Handelt es sich um Epileptische in Gefängnissen oderIrrenanstalten, so ist es stets der Zorn, der sie zur Brandstiftungantreibt. Ein Idiot steckte den Laden des Konkurrenten seinesVaters an und gestand, er habe es aus Eigennutz und Rachegethan, wozu ihn die Thränen seines Vaters bewogen hätten.Er litt an Hallucinationen und wurde nicht verurtheilt.
Ein Schwachsinniger erklärte, er habe eine KahnladungHeu angezündet, um ins Gefängniss zu kommen; ein Andererzündete seinem Nachbar das Haus an, weil er ein ibm ge-liehenes Geräth nicht zurückgab. Einer legte Feuer an in seinesHerrn Marstall, wo er wohnte, nur um zu seiner Familiezurückkehren zu können. Ein Bettler steckte die Hütte einesMannes an, der ihm ein Almosen verweigert batte. Jessenerzählt die Geschichte eines hulbblödsiunigen, 33 Jahre altenBettlers, der das Haus eines Mannes ansteckte, von dem er19 Jabre zuvor beleidigt worden war. — Ein Frauenzimmerlegte Feuer auf Befehl der Verbrechergesellschaft an, zu dersie gehörte, 3 andere aus Nachahmungsucht, eine Hysterischezündete das Haus an, in dem sie gastlich aufgenommen war, um dieSpuren eines Diebstahles von 3 spanischen Pesetas zu verwischen.
3. Geschicklichkeit. —Bei Vielen kommt die Kunst,mit der sie ein Verbrechen planen und ausführen, derjenigender gewöhnlichen Verbrecher ganz nahe. Wie es Verbrechergiebt, denen es gleich den Irren an Vorsicht gebricht, denenes unmöglich erscheint, dass sie dem Gesetze verfallen könnten,die ihre Opfer zuvor warnen, die nicht an die Zukunftdenken, keine Gewissensbisse fühlen, die zum Verbrechen wievon einer innern Macht gedrängt werden und ihre Unthatenin seltsam einförmiger Weise wiederholt ausführen, — so giebtes andererseits Irre, die mit grosser Vorsicht, mit feiner Ueber-legung zu handeln vermögen, die sich mit Anderen zu gemein-samer That verbinden, sich ein Alibi vorbereiten und, in derKenntniss des Strafmaasses, dem sie ausgesetzt sind, vor derJustiz sich verstellen, hartnäckig leugnen und nach vollbrachterMissethat flüchten (wie Fontana und Dossena). S. Tabelle 10..
In diesen Fällen würde man darum den Irren nicht vomVerbrecher unterscheiden können, wenn der Irrsinn, namentlich