Erstes Kapitel. Unterscheidungszeichen. 21
Verbrecher. Sein Verbrechen war -ein gemeines, wobei leiden-schaftliche Liebe nncl Eifersucht die Hauptrolle spielten. AuchGuglianetti erschlug seine Frau aus Liebe und Eifersucht,hatte aber schon seit Monaten darüber gesonnen, hinterlistigeMittel dazu gebraucht und nach Helfershelfern sich umgesehen.Nach Ausführung der That zeigte er sich ruhig.
Martinelli liess durch einen gedungenen Meuchelmördereinen der vielen Liebhaber seiner Frau umbringen. Aber aucher war schon einmal wegen Betruges bestraft und auch sieerschlug er nicht mit eigener Hand, während er sie in flagrantibetraf, sondern erst nach langen Monden durch einen Fremden,dem er sie gleichsam als Vorausbezahlung preisgegeben hatte.Es war also nicht etwa Liebe und Eifersucht, die ihn zu demVerbrechen trieben,' sondern verletzter Stolz.
Man darf darum jene obengenannten unglücklichen Frauen,die Leoni, die Marino, die Camicia mit manchen anderen wirk-lichen Verbrecherinnen wie die Trossarello, Gras, Biere nichtzusammenwerfen, die durch fremde Hand, nachts, im Hinter-halt, während sie selbst sich vorsichtig entfernt hielten, ihrenLiebbaber, oder besser gesagt den letzten ihrer Liebhaber,durchbohren Hessen, sobald sie merkten, dass sie weitern Nutzenaus ihm nicht herausschlagen konnten. Sie hatten schon anderermehr oder minder versteckter Vergehen sich schuldig gemacht,hatten das Alter, in welchem, die Leidenschaft zu Aus-schreitungen herausfordert, längst hinter sich und ihr Antlitztrug den Stempel des gemeinen Verbrechers: Strabismus, Sub-mikrokephalie, Prognathismus, die man an dem Bildniss derTrossarello (vgl. Bd. L, Tafel X.) deutlich erkennt. Sie zeigtenferner vor und nach .der That das kaltblütige und gleich-gültige Benehmen, welches gegen das des Gelegenheitsverbrechersso auffällig absticht. Die Trossarello hatte, wie man sicherinnert, von langer Hand her für ihr Alibi und für Helfers-helfer gesorgt und fühlte so wenig Reue über ihre Schandthat,dass ihr kurz darauf ein rohes Lied einfiel und ihr der Gedankekam, den Hut einer Nachbarin mit weissen Blumen zu schmücken.Dazu die verschmitzte Art des Benehmens vor und nach derThat, gegenüber den Mitschuldigen, dem Untersuchungsrichter