Sechzehntes Kapitel. U eberschau und Schlussfolgerung. 531
Ihr Verstand ist nicht für voll und richtig anzusehen.Genie ist bei ihneu nur Ausnahme. Wo ein Verbrechen mitgrossem Geschick ausgeführt wird, da kommt mehr die Uebungin diesen Dingen und eine gewisse Schlauheit ins Spiel, dienur als „Schild für Verstandesschwäche" dient.
Leichtsinn, launenhafte Einfälle und "Winkelzüge tretenbei ihnen an die Stelle von solider Ueberlegung und Ausdauer.Das erkennt man auch an ihrer Sprechweise, die ihnen wiedas Tättowiren mit dem Urmenschen gemein ist. Dieser Ur-mensch spukt noch in ihren Religionsanschauungen und ver-brecherischen Verbindungen, wo die Blutgesetze, das persönlicheAuftreten ihrer Oberhäupter (Tacitüs : De Germern. VII.),die anarchischen und die nach Bedürfniss sich neubildendenZustände an die der wilden Stämme erinnern.
2. Moral insanity. — Die Aehnlichkeit zwischen demmoralisch Irrsinnigen, dem geborenen Verbrecher und dem Epi-leptischen gleicht für immer den Streit aus, der zwischen denMoralphilosophen, Juristen und Irrenärzten herrschte und sogardie Schulen des letzteren bisweilen entzweite. Die Sachlagewar um so heikler, als infolge eines ausserordentlichen Zu-falles jeder von ihnen im Rechte war. Die Einen sagten mitvollem Recht, die Eigenschaften des moralisch Irrsinnigenkämen ganz eigentlich dem Verbrecher zu, die Anderen be-haupteten nicht mit Unrecht, die Eigenschaften des geborenenVerbrechers fänden sich in vielen Fällen ganz genau bei demmoralisch Irrsinnigen wieder.
Dadurch wird es verständlich, warum bedeutende Gelehrtesich über die Diagnose von Verbrechen nicht verständigenkonnten und Individuen als schuldig verurtheilten, die sicher-lich irrsinnig waren, wie Guiteau, Menesclou, Verzeni,Prunier, Agnoletti, Lawson, Militello, Garyo, Passa-nante. 1 Es ist auch begreiflich, weshalb Cacopaedo dieFälle, welche Pinbl als der Moral insanity angehörig be-trachtete, für reine Verbrechen halten, und warum Bigots
1 Fügen wir noch hinzu: Holtzapfel, Nobiling, die 12jährigeMarie Schneider und vermuthlich auch Reinsdorf. Fr.
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