146 Zweiter Theil. Pathologische Anatomie und Messungen,
Bordiers Mörderschädel zeigen in der Reihe von 51 bis52 einen um 5,5 Procent grösseren Umfang als die mit ihnenverglichenen Schädel von Dienern, Adligen, Bürgern und Ge-lehrten. In den anderen Reihen ist das nicht der Fall, wo sievielmehr, sogar auch in den Reihen von 53 bis 55, einen ge-ringeren Umfang als diese haben. Umgekehrt soll bei Gelehrtenund Dienern die Zahlenreihe 56 bis 57 und bei den Dienernauch die von 57 bis 58 einen höheren Procentsatz aufweisen
Tabelle 9. (Bordiers Franzosen.)
Umfang
Gelehrte
Bürger
Adel
Diener
Mörder
cem
%
%
%
°/o
% •
51-52
—
—
—
—
5,55
52—53
—
0,6
—
1,8
8,33
53—54
2,0
1,9
3,7
5,4
13,80
54—55
4,0
6,2
9,2
5,4
25,8
55-56
6,0
14,0
12,8
33,9
13,8
56-57
18,0
24,0
28,5
42,8
16,6
57-58
36,0
24,5
22,0
10,7
11,11
58-59
18,0
14,0
12,0
—
10,0
59-60
8,0
7,0
8,0
—
2,61
60—61
6,0
3,3
1,8
—
2,61
61-62
2,0
1,8
—
—
—
62—62,5
—
0,7
0,9
—
—
(s. Tabelle 9). Endlich geben Heger und Dallemaöne denmittleren Umfang für Mörderschädel von Lüttich mit 529 mm,von Gent mit 527,6 mm, von Brüssel mit 534 mm an, währendder Normalumfang für Brüssel nur 525 mm betrage.
4. Halber Schädelumfang. — Bordier hält dieDifferenz zwischen dem vorderen und dem hinteren Schädel-umfang für wichtig. Der letztere sei um deswillen grösser,weil die Stirn der Verbrecher schmäler ist. Die von ihm mit-getheilten Befunde sind jedoch, aufrichtig gesagt, nicht beweis-kräftig. In seiner Tabelle (s. Tab. 10), zu welcher ich 33 meinerFälle mitbenutzt habe, ist in 1 Falle Gleichheit, in 19 aller-dings der hintere Umfang grösser als der vordere, — in 13Fällen dagegen ist der letztere merklich grösser. Hegers Ta-belle dürfte einen sichereren Schluss gestatten.