Druckschrift 
1 (1894)
Entstehung
Seite
53
Einzelbild herunterladen
 

Zweites Kapitel. Verbrechen und Prostitution bei Wilden. 53

bestarid bei den Tasmaniern und besteht bei den Rothhäutenund Eskimos.

Ais Ursache des Kindesmordes spielen auch noch andereVorurtheile eine Rolle, wie z. B. der Abscheu gegen dieZwillinge, in denen man einen Beweis der Untreue der Muttererblickt, weil man glaubt, dass ein Mann auf einmal nur einKind zeugen könne. So war es bei den Tasmaniern und soist es noch bei den Moxos in Südamerika und den Ein-geborenen in Peru, den B-othhäuten. Bei den Ibo in Ost-afrika werden die Zwillinge den wilden Thieren preisgegebenund ihre Mutter aus der Gemeinschaft vertrieben. Bei denHottentotten wird fast immer das schlechter ausgebildete Kindmit der Zustimmung des ganzen Kraals lebendig begraben.Bei den Hindus opfert das lange kinderlos gebliebene Weibsein erstgeborenes Kind der Göttin Durga, indem sie es erstso weit erzieht, dass es gehen kann, und es dann ertränkt.Auf Madagaskar werden die an unglücklichen Tagen geborenenKinder dem Hungertode oder den wilden Thieren preis-gegeben.

Zuweilen treibt die Noth zum Kindesmorde, und Stanleyerzählt, dass bei den Bari in Afrika während der häufigenTheuerungen die Mütter ihre Kinder in die Flüsse werfen.

Endlich bei dem Vereine Ixquihami im alten Mexikound bei den Arreoys auf Tahiti, zu denen der vornehmste Theilder Bevölkerung gehörte und die unter dem Mantel der Religiondie schändlichsten Excesse verübten, war der Kindesmord Be-dingung. Wurde eine zu dem Vereine gehörende Frau über-wiesen, ein Kind aufgezogen zu haben, so wurde sie mit dementehrenden TitelKinderträgerin" aus der Gesellschaft Ver-stössen. (Turnbull, 1. c.)

4. Tödtung der Greise, Frauen und Kranken.Dies ursprünglich durch die Gefahr der Uebervölkerung be-gründete Aussetzen und Tödten der Arbeitsunfähigen, wie wires. bereits bei den Thieren vorgefunden, hat sich später, durchdie erbliche Uebertragung, auch da, wo kein Bedürfniss vorlag,und mit der eigenen Zustimmung der Opfer als eine Pflichtder Kinder und Angehörigen erhalten.