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1 (1894)
Entstehung
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IV
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IV Zur Einführung.

dächte. Dem Wunsche des Verfassers aber will ich michtrotzdem nicht entziehen, und mag es gestattet sein, für weitereKreise des wissenschaftlichen Publikums einige Worte der all-gemeinen Obarakterisirung voranzuschicken: dieselben könnennur den Zweck haben, zu vergegenwärtigen, welche Stellungund Bedeutung dieser neuen Wissenschaft vom Verbrecherzukommt.

Die Probleme des Strafrechts beschäftigen auch unserJahrhundert in gleichem, ja vielleicht in höherem Maasse, wiedie früheren. Ein Zeitalter wachsender Kultur ist auch eineEpoche zunehmender Verbrechen: mit den Mitteln jener steigtdie Möglichkeit mannigfachen Missbrauchs. Auf keinem Ge-biete des Lebens äussert sich der Einfluss der Zeit deutlicher,als im Strafrecht; hier ist ein Spiegelbild, wenn auch eintrübes, der sich wandelnden Kultur, hier der engste Zusammen-hang mit dem Denken und Fühlen dahineilender Geschlechter.So starr die privatrechtlichen Begriffe, die den Jahrhundertentrotzen, so wandelbar ist das Strafrecht, in dem jede Regungdes Volkslebens wahrnehmbar wird.

Doch blicken wir nicht nur auf diese Nachtseite desKulturlebens. Das Zeitalter des Fortschrittes und des Dampfesist ein Zeitalter der Verbrechen, aber auch hoher, edler, menschen-freundlicher Bestrebungen. Der alltäglichen Phrase, dass dieGegenwart ohne Ideale sei, kann nicht beigestimmt werden.Wer nicht bloss die Schatten sehen will, wird anerkennen, dasskaum eine Epoche, nicht die der weithin wirkenden mittel-alterlichen Kirche und nicht die des bevormundenden Polizei-staates, an Wohlfahrtseinrichtungen und Werken der Wohl-thätigkeit so reich war wie die unsere. Und wie vielgestaltigsind vor allem die Bestrebungen, die seit Elisabeth Freyhervorgetreten sind, um den Verirrten, den Verbrechern nach-zugehen, nach dem Worte des Jesaias den Gefangenen eineErledigung zu bringen. Alle aber sind zusammengehalten durcheine Devise: Justüia et Caritas!