192soll Lohausen jedoch, wenn der Herzog eher zu Gelde komme, „welchesWir von hertzen gerne sehen und wünschen“, in seinen Forderungenbefriedigt werden.Lohausen hat von der ihm angebotenen Verfassung einer bindendenObligation keinen Gebrauch gemacht, doch zeigt uns dieses Anerbietenwiederum recht klar die freundliche Gesinnung und das große Vertrauen,welches der Herzog gegen ihn hegte. Erst am 28. Januar 1640 beant-wortete er das Schreiben vom 18. und dankt dem Herzog für die ihmbewiesene Affection und bedauert, daß die Erledigung dieser ihn sehrdrückenden Angelegenheit auf dem angegebenen Wege sich noch langeZeit hinausziehen könne „zumahl Ritter= und Landschafft so gar ver-dorben und von dem Ihrigen gebracht.“ Er habe schon erfahren, wiees in solchen Dingen gehe, da 1800 Thaler, welche ihm schon früherfür sich und die „Artillerie-Personen“ angewiesen worden, noch nichteinmal völlig ausgekommen seien, „ist mir solchs ein Exempel undkann leicht abnehmen, daß, da solche mühe und aufschub bei meinemleben vorgelauffen, wie viel weinger, da der Liebe Gott über michgebieten und nach seinem väterlichen Willen von hinnen abfordern sollte,nach meinem todt mein armes Weib und Kind etwas erhalten underlangen werden.“Diesen Gedanken festhaltend, deutet unser Kriegsmann darauf hin,daß, da Anderen „real hypothecen“ verschrieben worden seien, er alsFremder, „der mit hintansetzung seiner damaligen vorstehenden verbesser-und mehreren Beförderung, auß unterthäniger affection ohn einige vor-hergehende obligation“ in des Herzogs Dienste getreten, wohl einegleiche Berücksichtigung habe erwarten dürfen. „Wann aber mein Zu-stand also bewand, daß mein gehabter Vorrath auf und dahin, und nitmehr zuzusetzen habe, noch zu mein und der herzlieben meinigen fernernUnterhalts irgends woher etwas zu nehmen oder zu erheben weißdeßhalb pitte E. F. G. ich unterthänig und demuthig, Sie wollennunmehro nach so lang gehabter gedult in gnaden geruhen und aufeiner gnedigen und würcklichen resolution bedacht sein, damit ich einegewisse Versicherung und Unterpfand erlangen und nicht gar zu einemganz heruntergebrachten Mann kommen und gerathen möge. Und alßauch in E. F. G. gnedigem andwortschreiben nichtß gedacht, woherhinfüro meine Verpflegung zu erwarten haben soll, so pitte ich eben-mäßig, darinnen auch gnedig Anordnung zu verfügen“ 31).Wenn nun Lohausen diese Bittschrift mit der Versicherung schließt,daß er sich „eußerstes befleißigen“ werde, dasselbe — „wie ich ohnedas schuldig, mit meinen unterthänigen Diensten zu ersetzen“ — so
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