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Gebäude für Sammlungen und Ausstellungen
Entstehung
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Handwerkszeugs, der Arbeiten des .Hängewerkes, ferner der Modelle, Mufterund Platten für den Druck von Holzfchnitten und Kupferftichen, für Charto-graphie und Farbendruck, endlich der Typographie und Photographie.

Für die eigentlichen Schaufammlungen (fiehe Art. 143, S. 189) kommt es nichtauf grofse Reichhaltigkeit der Gegenftände, fondern vielmehr auf Auserlefenheit der-felben an. Die Anhäufung gleichartiger Werke wirkt verwirrend auf die Menge derBefchauer. Sie werden durch eine paffende Auswahl beffer angeregt und belehrt.Zur Herftellung und Nachbildung von Sammlungsgegenftänden der Mufeen fürKunfthandwerk dienen die Werkftätten derfelben, insbefondere Gypsgiefsereienund photographifche Ateliers :i,il ). Für Zwecke der Gewerbemufeen findmechanifche, chemifche und phyfikali fche Laboratorien, Prüflings- undVerfuchsanftalten erforderlich. Auch die Patent- und Schutzmarken-Samm-lungen werden zweckmäfsiger Weife mit der Anftalt verbunden.

Die Thätigkeit diefer Mufeen nach aufsen wird ferner durch Ausftellungenaus Einzelgebieten, fo wie durch Vorlefungen über Kunft und Technik gefördert.Auch eine Bibliothek und Vorlagenfammlung von Werken aller einzelnenFachgebiete, verbunden mit Lefe- und Leihanftalt darf nicht fehlen.

Das South-Kenfington-Mufeum zu London verleiht Werke, die andere Kunftgewerbe-Bibliothekendes Landes nichl wohl befchaffen können, und bringl fie bei dielen in Umlauf.

Die Centralftelle für Handel und Gewerbe zu Stuttgart befitzt eine Vorbilderfammlung von niclirals 17000 Nummern Photographien, Lichtdrucken, Lithographien, Holzfchnitten, Buntdrucken und auchnandzeichnungen aus den Gebieten der bildenden Künde und des Kunftgewerbes. Damit diefe Samm-lung, welche gleich der reichhaltigen Bibliothek der Anftalt in den Räumen des in Ausführung begriffenengrofsarligen Neubaues des Landes-Gewerbemufeums zu Stuttgart (Helle unter c , Beifpiel V) Aufnahmefinden wird, dem Ktinftler und Kunfthandwerker möglichft nützlich fei, werden fämmtliche Blätter aufWunfeh nach auswärts verliehen.

In der That mufs die Benutzung des Bücherfchatzes und der Vorbilderfamm-lung des Kunftgewerbc-Mufeums möglichft erleichtert weiden. Bücher und Vorlage-blätter, welche unberührt in den Gefachen und Mappen ruhen, haben ihren Zwecknicht erfüllt. Solches ift der Fall, wenn fie durch vielfältige Benutzung nach undnach zu Grunde gehen und durch neu angefchaffte Exemplare erfetzt werdenmuffen 8Ü5 ).

Häufig ift mit dem Mufeum auch eine Kun (Ige werbefchulc, bezw. Ge-werbe fchulc verbunden, von denen aber hier, unter Hinweis auf das vorhergehendeHeft (Abth. VI, Abfchn. 3. A > Ka P- 2 )> bezw ' Theil IV, Halbband 6, Heft 2 (Abth. VI,Abfchn. 1, C Kap. 10) diefes »Handbuches« nicht weiter die Rede zu fein braucht.Auch die Anlage aller für die fonftigen Zwecke der Anftalt nöthigen Räume kannganz unerörtert bleiben, da fie den bei anderen Mufeen vorkommenden ganz ähn-lich und in den vorhergehenden Kapiteln fchon befprochen find :i,i,; ).

Mögen auch die Erforderniffe von Fall zu Fall noch fo fehr verfchieden fein,die wirkliche und einzige Aufgabe der Kunftgewerbe-Mufeen bleibt immer diefelbe'und diefe befteht darin, Anfchauungsunterricht zu erthcilen, allerdings nicht blofsden künftlerifch oder wiffenfehaftlich arbeitenden, fondern gleichzeitig auch denconfumirenden Kreifen.

3 "*) Siehe: Das K. K. OcfteiTeichifchc Mufeum für Kunft und Induftrie etc. Herausgegeben von der ])'-Wien 1889. S. 13, 'rectum.

865) Siehe: BuCHEK, !' Die Sammlungen an Kunftgewerbemufeen und ihre Aufgaben. Kunftgewerbeblall 1(188687), S. 160. ' ' ' J S - 3

880) Vergl. auch die bezüglichen Darlegungen in Theil IV, Halbband 6, Heft 2 (S. 59) diefes »Handbu 1

277.Werkftätten.

Bibliothek

und fonftigeRäume.