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Im Kunfthiftorifchen Hofmufeum zu Wien liegt die obere Grenze der Bilderzoneder 11,80 m breiten Galerie in der Höhe von 0,64 m über dem Fufsboden. Sie iftnach Fig. 297 derart beftimmt worden, dafs der Befchauer fich der Bilderwand biszur Mitte des Saales nähern kann, ehe ein vom oberen Ende zurückgeworfenerLichtftrahl fein Auge trifft.
Die Höhe der Behangfläche ift fomit immer von der Breite des Saales, vonder Höhenlage des Deckenlichtfenfters und der Weite derfelben abhängig und inder foeben dargeftellten Weife feft zu (teilen, damit Spiegelung vermieden werde.
Soll aber die Bilderfläche über diefe ermittelte obere Grenze (bei fchicklichenGröfsenverhältniffcn von Saal und Deckcnlichtfenfter) hinaus fich erftrecken, fo ent-geht man der Spiegelung aus cliefer Zone dadurch, dafs man die Bilder etwas vorn-über neigt.
Ein geringes Mafs von Ueberhängen genügt fchon, um den Reflex nicht in das Auge des Ke-fchauers gelangen zu laffen, was in Fig. 295 u. 296 durch die ftrichpunktirten Linien verdeutlicht ift.
Der Einwand, dafs durch das Ueberhängen der Bilder die Lichtwirkung derdarauf fallenden Strahlen vermindert werde, ift an fich zwar richtig, und bei fehrfpitzem Einfallswinkel derfelben würde fich fogar eine Befchattung der Gemäldedurch die Rahmen geltend machen; wenn aber die Lichtöffnung (flehe Art. 205,S. 232) in folcher Weife bemeffen und angeordnet wird, dafs auf der oberften Zoneder Behangfläche die Helligkeit am gröfsten ift, fo wird fie, nachdem man dieBilder der oberften Reihe fo viel übergehängt hat, dafs die Spiegelung vermiedenwird, immer noch gröfser fein, als auf der unterften Reihe.
Nach dem in Art. 203 (S. 229) u. 223 (S. 251) befchriebenen Verfahren würde bei dem Saal inFig. 296 ein Ueberhängen der oberften Bilder um einen Winkel von beifpielsweife 10 Grad eine Ver-minderung der Helligkeit von 0,174 auf 0,1 so zur Folge haben, im Vergleich womit die Helligkeit amunteren Ende der Behangfläche nur 0,os:> beträgt.
Das Vornüberneigen der Bilder am oberen Ende der Behangfläche gewährtzugleich den Vortheil, diefelben beffer betrachten zu können, als bei ganz lothrechtemAufhängen möglich ift.
Als untere Grenze der Behangfläche giebt Magnus (flehe Art. 201 , S. 224)1,28 m über dem Fufsboden an. Doch kann der Befchauer, deflen Augenhöhe meiftzwifchen 1,.<■,.<■, bis 1,68 m ift, auch bei ziemlich nahem Standpunkt vom Bild, denBlick ohne Anftrengung 50 bis 60 cm unter den Horizont richten, wonach das untereEnde der Behangfläche l,oo bis l,io m über dem Fufsboden liegt.
Die neben flehende Tabelle enthält die Hauptabmeflungen einer AnzahlDeckenlichtfäle von bedeutenden Gemälde-Sammlungen. Man erfieht daraus, wieverfchieden die Beziehungen der Abmeffungen der Säle, ihrer Deckenlichter undBehangflächen find. Sie muffen von Fall zu Fall den Verhältniffen entfprechendfeft geftellt werden 26S ).
Die in diefem Verzeichnifs angegebenen Höhen der Behangflächen find oftnicht ganz beanfprucht, fo z. B. in Gaffel, wo die Wände, anftatt nach 6 der Ta-belle bis 5,85 m, nur bis 4,89 m mit Bildern bedeckt find. In der Londoner National-Galerie hängen die Gemälde meift in einfacher Reihe, feiten zweifach über einander.Freies Auch unter den günftigften Umftänden ift es begreiflicher Weife nicht mög-
Himmeisiicht. lieh, das Tageslicht unmittelbar aus dem Aetherraum den Gemälderäumen zu-
, ^, er . gI ' auch: Vissk k, E. Ueber die Beleuchtung von Gemäldefiilen durch Oberlicht und Konftmkiion derfelben.Haarmann s Zeitfchr. f. Bauhdw. i8<ja, s. , 2 .