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Gebäude für Sammlungen und Ausstellungen
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hergehenden Angaben 212 ), das Verhältnifs der behangbaren Wandfläche in den Deckenlichtfälen zu derin den Seitenlichträumen wie 5175 : 2155 oder annähernd wie 7 : 3-

In englifchen Gemälde-Galerien pflegt fad ausfchliefslich (flehe unten) Deckenlicht verwendet zu fein.

Diefc für Gemälde-Galerien erforderliche Bilderwandfläche läfft fich in Boden-fläche umfetzen, wenn man den unter c, i und c, 2 zu machenden Darlegungen überdie Einrichtung von Gemälderäumen vorgreift und diefe fpäteren Ermittelungenfchon jetzt der Rechnung zu Grunde legt.

Werden z. B. Deckenlichtfäle von 10 m Weite und 20 m Länge mit einer 4,5 m hohen Bilderzoneangenommen, fo ergeben fich (nach Abzug von drei Thürfeiten mit zufammen 20 c l m ) 250 <l m Behangflächeauf 200 4 m Grundfläche.

Für Seitenlicht-Cabinete, ähnlich denen der Gemälde-Galerie zu Gaffel (Tiefe von ß,i m, Breite von5,5 m an der Fenfterwand und 4,5 m an der Hinterwand), berechnen fich, wenn man die Höhe der Bilderzonedurchfehnittlich zu 8,2 m annimmt, die ganze Fenfterwand und zwei Thürfeiten in Abzug bringt, die Be-hangfläche zu ungefähr 49l ,n und die Grundfläche zu 34 Q m .

Hiernach kommen bei den angenommenen Abmeffungen in Deckenlichtfälenauf 100 'l m Bilderfläche ungefähr 80 c l m Bodenfläche und in Seitenlichträumen auf100 qm Bilderfläche annähernd 70 '1'» Bodenfläche.

Wefentlich andere Zahlen ergeben (ich in der Gemälde-Galerie des Kunflhiftorifchen Hofmufeumszu Wien. Dort meffen:

die Behangflächen der Deckenlichtfäle zufammen. . . . 5175 >l m ,die Fufsbodenflächen der Deckenlichtfäle zufammen . . . 2907 l m ,die Scherwandflächen der Seitenlichträume zufammen . 2155 <l m ,

die Fufsbodenflächen der Seitenlichträume zufammen . . 1972 <l ,n -Somit entfallen auf 1001 m behangbarer Wandfläche in den Deckenlichtfälen 66,2'l m und in den Seiten-lichträumen 91,5 1 m Fufsbodcnfiäche.

Der grofse Unterfchied zwifchen diefen und den vorher gemachten Ermittelungen erklärt fich da-durch, dafs in der Wiener Gemälde-Galerie die Deckenlichtfäle eine Weite von 11,3 m und eine Behang-fläche von 7,3 m Höhe haben, ferner dafs in den Seitenlichträumen nur die Scherwandfläche mit Bildernbehängt ift.

l6 +- 2) Kunftd rucke und Handzeichnungen werden theils unter Glas und

Kunlldracke ' ö ,

und Hand- Rahmen in Schaukafien ausgeftellt, theils in Laden und Mappen aufbewahrt 21J ).

zeichnunge. Von folchen Schaukafien, die ungefähr 2,o '» hoch, an den Wänden 0,8 ra tief, freiim Raum aufgeftellt l,o m tief und im letzteren Falle mit doppelter Länge zu rechnenfind, können etwa 45 m Länge auf 100 q m Fufsbodenfläche bei 2,5 m breiten Geh-bahnen aufgeftellt werden. Hiernach kommen auf l 1 " Schrank 2,22 <l m , bei nochbreiteren Gängen (und je nach der Anordnung) bis zu 2,5 <l ra Fufsbodenfläche.

In der Kupferftich-Sammlung des Reichsinufeums zu Amfterdam werden ungefähr 150000 Kupfer-ftichc, über 400 Sammelwerke und ungefähr 400 Handzeichnungen, fo wie eine grofse Fortraitfamm-lung u. a. m. in Sälen von zufammen 4IJ0 1 m Fufsbodenfläche aufbewahrt, Die fchönften und feltenftenBlätter find fächerartig um die Pfeiler und auf Ständern ausgeftellt (vergl. den Erdgefchofs-Grundrifs diefesMufeums unter f, 2).

Werke 3) Werke der Plaftik, theils im Räume frei flehend auf Schäften und

der Poftamenten, theils in Nifchen, auf Confolen oder in fonftiger Weife an den

Pla(llk ' Wänden angebracht, bedürfen mehr Ifolirungsraum als Gemälde. Andererfeits kann

man zur Schauftellung von plaftifchen Werken fowohl Boden- als Wandflächen

benutzen.

Der zur Aufftellung einer Abgufsfammlung nöthige Raum kann nach Treu : s

2n ) Nach: Hasenauer, C. v. Ucbcrficht der kuntthiftorifchen Sammlungen des Allerhöchllen Kaiferhaufes. Wien1892. S. 14.

1) Angaben über die Grofse der in den Schränken befindlichen Mappen, Zahl der Blätter U. f. w. liehe unter e, 3diefes Kapitels.