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Gebäude für Sammlungen und Ausstellungen
Entstehung
Seite
194
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J 5 2 'Dienfl-

In der Regel werden in Mufeen keine andern Dienftwohnungen, als die deswohnungen. Hausmeifters oder Pförtners, des Mafchiniften, Heizers oder eines fonftigen Dienersverlangt. Sie pflegen aus 3 Wohnräumen und Küche mit Zubehör zu beftehen undim Sockelgefchofs, theilweife auch im ebenerdigen Gefchofs, ganz getrennt von denMufeumsräumen, angeordnet und mit befonderem Eingang und eigener Treppe ver-fehen zu fein.

Aufser den Bequemlichkeitsräumen für die Beamten und Diener dürfen folchefür das Publicum nicht fehlen. Sie find an geeigneten Stellen unterzubringen undin Verbindung mit zugehörigen Wafchräumen in der bei anderen öffentlichen Ge-bäuden üblichen, zweckdienlichen Weife einzurichten.

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Bedürfnifs*

und

Wafchräume

154,Bauart

und innereAusbau.

3) Einrichtung und Ausfta11ung.

Die Sammlungen bedürfen behufs geficherter Erhaltung der darin aufbewahrtenGegenftände des Schutzes gegen Staub und Feuchtigkeit, fo wie gegen Sonnenfcheinund gröfsere Temperaturfchwankungen. Die Abhaltung diefer Einflüffe bewirkt mandurch zweckmäfsige Bauart des Haufes, Verwendung geeigneter Bauftoffe undIfolirungsmittel, durch Einrichtungen für Heizung und Lüftung, gute Erhellung undSchutzvorkehrungen gegen das Eindringen des unmittelbaren Sonnenlichtes. Auchmuffen Fenfter und Fufsböden der Sammlungsräume dicht gearbeitet fein.

Die Erwärmung derfelben ift in mäfsigen Grenzen (14 bis 18 Grad C. derLuft bei 50 bis 55 Procent Feuchtigkeitsgehalt) zu halten und erfolgt am beftenmittels Dampf- oder Wafferheizung, wobei darauf zu achten ift, dafs die Heizkörpermöglichft entfernt von den Sammlungsgegenftänden anzuordnen find. Ueberhauptfind folche Heizeinrichtungen, die möglicher Weife die Schädigung der Sammlungendurch den Austritt von Feuergafen, Rauch, Dampf, Waffer u. f. w. herbeiführenkönnten, forgfältig zu vermeiden. Feuerluftheizungen oder gar Ofenheizungen erfcheinenwegen des hierdurch den Räumen zugeführten Staubes unzweckmäfsig. In denmeiften Fällen genügt natürliche Lüftung.

Die Erhellung ift für alle Mufeen von grofser Wichtigkeit, von ganz aufser-ordentlicher Bedeutung aber für Kunftmufeen und wird defshalb im Zufammenhangmit den Mitteln zur Dämpfung und Abhaltung des grellen Lichtes im nächftfolgen-den Kapitel (unter c und d) eingehend erörtert werden.

Vorkehrungen zur leichten Reinigung der Hochwände, Fenfter und Decken, fowie der frei in den Sammlungsräumen aufgeftellten oder aufgehängten Gegenftändefind unerläfslich. Auch die um letztere angebrachten Schutzgeländer dürfen nichtfehlen. Zur Reinigung und Ausbefferung der Dach- und Deckenfenfter benutzt mandie im Kap. 4 (unter e, 1) noch zu befchreibenden Mittel.

Zur Aufbewahrung der in den Sammlungen verwendeten, eigenartigen Leiternund Gerufte dienen paffend gelegene Nebenräume. Zur Fortbewegung fehwerer,grofser Schauftücke auf Wagen pflegen im Sockelgefchofs Schienengleife von derAbladeftelle bis zu den Aufzügen zu führen. Diefe, fo wie die Aufzugsöffnungenfind, je nachdem fie für grofse Bilder, Sculpturwerke oder Naturalien u. f. w. be-nimmt find, entfprechend zu conftruiren und zu bemeffen. Diefelben Vorkehrungendienen bei geeigneter Einrichtung auch zum Herabfchaffen von Sammlungsgegen-ftänden und zur Bergung derfelben bei Feuersgefahr.

Mitunter ftöfst eine Seite des Mufeums, namentlich bei älteren Gebäudeanlagen,gegen Feuers- an Nachbarhäufer oder angrenzende, vielleicht fpäter zu bebauende Grundftücke.

und Waffersnoth.

Gerätlie.

156.

Sicherung