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fein, fo mufs für deren Aufftellung und Benutzbarkeit gleichfalls Sorge getragenwerden. Hinter der Schranke find befondere Büchergeftelle für die eingeliefertenund für die auszuleihenden Bücher anzubringen; auch ein Platz zum Schreiben darfnicht fehlen. Für das Aufbewahren der verfchiedenen Leihfcheine oder Ausleihe-zettel dürften Schiebekafben am empfehlenswertheften fein, welche man ähnlich, wiedie zur Aufbewahrung der Zettelkataloge dienenden (fiehe Art. 97) einrichtet.
In gröfseren Bibliotheken follte ein befondjsres Nebenzimmer für die das Aus-leihegefchäft beforgenden Beamten nicht fehlen.
Bei kleineren Bibliotheken wird bisweilen das Ausleihezimmer mit dem Lefe-faal vereinigt; die beiden Räume werden alsdann durch eine Glaswand oder in fonfl;geeigneter Weife gefchieden. Bei nicht grofsem Befuch des Lefefaales kann alsdannein Beamter beide Räume beauffichtigen und bedienen.
Fig. 196.
Kunftgalerie in der Volksbibliothek zu Minneapolis ]33 ).
Arch. : Long er" JCscs.
Die Volksbibliotheken Englands, namentlich aber diejenigen in den gröfserenStädten von Nordamerika verdienen vielfach nur zum Theile die Bezeichnung »Biblio-thek« , weil darin nicht allein die reichhaltige Bücherfammlung zur Benutzung freifteht, fondern auch durch das Abhalten von Vorträgen das Witten gefördert, fowie durch Ausftellung von Gemälden und Bildwerken, durch Ertheilen von Kunft-unterricht und durch Veranftalten von Concerten auf das Gemüth gewirkt und derSinn für das Schöne gepflegt wird. Um diefen Zwecken zu dienen, find Ausftel-lungsräume (Fig. 196 13a ), Mufikzimmer etc. erforderlich.
Nahe am Eingang in die Leferäume find Aborte und Piffoirs anzulegen; angleicher Stelle ift auch ein Gelafs mit VVafchtifch-Einrichtungen vorzufehen, da dieBenutzung der Bücher in der Regel das Bedürfnifs nach Reinigung der Händeergiebt.
95«AndereRäume.
133 ) Facf.-Repr. nach: Building nems, Bd. 60, April 17.