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Gebäude für Sammlungen und Ausstellungen
Entstehung
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Ein durch Flügelthüren verfchliefsbarer Actenfchrank, wie er im Staatsarchivzu Marburg ausgeführt wurde, ift in Fig. 3 li ) dargeftellt.

Im Staatsarchiv zu Wiesbaden hat zum gröfsten Theile das alte Idfteiner Mo-biliar Verwendung finden muffen, und es zeigen die Doppelgerüfte dort neunGefache in der Höhe, im Lichten je 30 cm breit, 40 cni hoch und 38,5 cm tief, mitgefchloffener Rückwand (Fig. 4 15 ).

Fig. 4-

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ActengerÜfte im Staatsarchiv zu Wiesbaden 15 ).

ca. ^125 n. Gr.

14.Urkundcn-verwahrung.

Schöner und luftiger dagegen bauen fich ohne Rückwand die Doppelgerüftedes Frankfurter Stadtarchivs, dem dort zu Grunde gelegten Magazin fyftem folgend,in je fechs Abtheilungen über einander auf. Die lichte Höhe eines Gefaches be-trägt dort 45 cm , die Breite l,io m und die Tiefe bis auf die Mitte der jede Doppel-gerüftreihe wagrecht trennenden Latte 42,5 cm . Es wird von diefen Actengerüftennoch unter c (bei Befchreibung des Stadtarchivs zu Frankfurt a. M.) die Rede fein.

Handelt es fich nur um das Aufftellen von gewöhnlichen Acten, fo können dieGerüfte ftatt aus Brettern auch nur aus Latten oder Leiften mit Zwifchenräumenhergeftellt werden.

Wenn die ActengerÜfte auch am Kopfende, am Fufse und am oberen Abfchluffeeine Verzierung, einen Kehlftofs oder bekrönende Glieder erhalten, fo follten dieGefachtheilungen glatt und unverziert bleiben und nur mit Rückficht auf denpraktifchen Gebrauch ausgebildet werden. Zum Schutz gegen Moder und Infectenwird es fich empfehlen, das Holz mit Oelfarbe anzuftreichen oder daffelbe durchOel oder Beize und Lafuren zu behandeln und ihm dadurch zugleich ein gefälligesAusfehen zu geben.

In alten Archiveinrichtungen ordnete man vielfach an dem längs der Wändeaufgerichteten Fächerwerk obere und untere Reihen von Schiebladen an, welche ge-wöhnlich lang und tief und eher fchmal, als breit waren. Darin lagen die Urkundenin ihren alten Falten und Brüchen durch einander und mufften, da ihnen die Luftfaft vollftändig entzogen wurde, empfindlichen Schaden leiden 16 ).

Es machte fich clefshalb das Bedürfnifs geltend, die Urkunden zu mehrerenoder einzeln mit einer fchützenden Hülle zu verfehen und in Schränken, die meift

1; ») Nach Aufnahmen, welche mit gütiger Erlaubnifs des Herrn Staatsarchivars Archivrath Dr. IV. Sauer in Wiesbadenvom Verf. vorgenommen worden find.

lfi ) Siehe: LöHER, F. v. Einrichtung von Archiven. Archival. Zeitfchr., Yx]. 6 bis n.