IO
Acten-gerüfte
Fig. I.
und Codices beliebende Actenmaterial ftehend oder liegend aufbewahrt werden foll.Wenn die Behauptung, dafs das liegende Material weniger Raum beanfprucbt, zumTheile richtig ift, fo ergeben fich doch auch wieder aus diefer Aufbewahrungsartviele Unzuträglichkeiten. Bei Ueberfiillung der einzelnen Abtheilungen verurfachtdas Ausheben und Reponiren der Acten oft grofse Mühe, und bei mäfsiger Be-fetzung ift die Raumerfparnifs illuforifch.
Wenn nun auch in verfchiedenen Archiven gewiffe Beftände aus Mangel anZeit für Neuordnung noch liegend aufbewahrt werden, fo wird doch fafb allgemeinund ganz befonders bei Neubauten dem Stellen der Acten, und gewifs mit Recht,der Vorzug gegeben, ganz abgefehen davon, dafs in Archiven mehr oder wenigergebundenes Material vorhanden ift 12 ).
Der einfachfte Mobiliargegenftand zur Aufbewahrung des oben bezeichnetenActenmaterials ift das Actengerüft, das Actengeftell oder die Repofitur, welche meiftals Doppelgerüft hergeftellt wird.
Diefe Gerüfte find in der Regel ganz ausHolz angefertigt und richten fich in ihrer Höhenach dem dem Baue zu Grunde gelegten Syftem.Die Flöhe der Gerüfte follte aber wegen derdazu erforderlichen Leitern 0,0 ™ nicht über-fchreiten. Für die Tiefe reichen 25 bis 40 cmaus, wenn das Gerüft eine einfache Archivalien-reihe, und 45 bis 70 cm , wenn es noch eine Reihehinter der vorderen enthält. In diefem Fallewird über dem Fachbrett, rückwärts, etwa 12bis 16 cm höher, ein zweites Brett angebracht,welches nur auf die halbe Tiefe des Gefachesreicht (Fig. 1 13 ). So ragen die Acten undBücher mit ihren Köpfen über die vordere Reiheempor, fo dafs die Auffchrift leicht zu lefen ift.Diefe Aufftellung in Doppelreihen wird für Archi-valbände und in reichlich angefüllten Archiven,wo es der Raum zuläfft und das Zufammen-gehörige zufammen bleiben foll, lehr empfohlen,obgleich diefe Aufftellungsart für Acten, die vielbefonders empfehlenswerth ift.
Die neuen Actengerüfte im Staatsarchiv zu Marburg haben in der Höheeine Zehntheilung erhalten, fo dafs jedes Gefach, von unten anfangend, dem be-ftimmten Jahrgange eines Jahrzehnts entfpricht (Fig. 2 X1 ).
Die breite eines Gefaches im Lichten beträgt 25 cm und die Höhe 2(3 cni - Je fünf Gefachreihenfind durch eine 3 cm Harke, lothrechte Wand feft zufammengefügt, während die dazwischen liegenden loth-rechten Theilungen durch 12 mm ftarke Brettchen, welche zwifchen die wagrechten Bretter eingefchnittenfind, hergeftellt werden. Die Tiefe diefer Doppelgerüfte ift je 40 cm ; doch reichen die lothrechtenZwifchenwände nur auf eine Tiefe von 29 cm , von vorn gemeffen, fo dafs hinter den Archivalien in jederwagrechten Gefachreihe die Luft durchziehen kann. Die ganze Höhe des Gerüftes beträgt 2,91 m -
Actengerüft 13 ). —
rebraucht werden,
n. Gr.
gewifs nicht
'-) Siehe: Burkhardt. Ueher Archivneubau und -Einrichtungen. Archival. Zeitfcbr., Bd. i, S. 200.13) Nach: Archival. Zeitfchr., Bd. i, S. 205.
!*) Diefe Abbildungen wurden vom Verf. nach Zeichnungen angefertigt, welche der Director der preufsifchen Staats-rchive, Herr Geh. Oberregierungsrath v. Syl>e<\ zur Verfugung zu ftellen die Güte hatte.