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zuerst in Folge eines Staatsbeschlusses allgemeine Schmach und Ver-nichtung ...... Noch ist zu erwähnen, dass nicht ganz selten Inschrif-ten vorkommen, worin Kaisernamen ausgetilgt und dafür an der aus-gemeisselfen Stelle andere, und zwar schon im Alterthum eingeschrie-ben sind, ja dass manchmal auch die neue Ueberschreibung später ab-sichtlich ausgemeisselt sich findet, so dass an derselben Stelle einewiederholte Ausmeisselung stattgehabt hat." Die Gründe, welche vonmir in den Jahrhb. d. V. v. A- I. c- in Bezug auf unsre Steininschrifthervorgehoben wurden, vermehrt Aschbach noch durch folgenden sehrbeachtenswerten Zusatz: „Dass aber nicht ursprünglich „Tiberii" inder Inschrift gestanden haben kann, dazu kommen auch ausser derauffallenden Beschaffenheit der Oberfläche des Steines, worauf dasWort eingemeisselt ist, noch andere Gründe formeller Art. In denInschriften des Kaisers Claudius wird sein Pränomen „Tiberius" nichtvollständig ausgeschrieben, sondern nur durch Tl. abgekürzt angegeben(cf. Orelli 705—723): wenn aber der Name ausgeschrieben wurde, somusste die Genifivform, eben so wie im darauffolgenden Worte „Gaudi"lauten „Tiberi", nicht „Tiberii". Da in den ersten christlichen Jahr-hunderlen diese Form in den Inschriften die übliche ist, so muss schonaus der auffallenden Abweichung davon geschlossen werden, dass dieInterpolation eine nicht ganz alte ist." — Da es hiernach unzweifelhaftfeststeht, dass ,unser Altar mit dem Kaiser Claudius in keiner Be-ziehung steht, so fallen damit auch alle historischen Deductionen, zudenen er Veranlassung gegeben, von selbst weg.
5.S. meinen Bericht in d. Jahrbb. d. V. v. A. X, S. 61. Vgl. v.Vetsen, die Stadt Cleve etc. S. 192 d.
6.S. meine beiden Abhandlungen: Die Dörfer Qualburg und Ryn-dern bei Cleve, zwei römische Ansiedlungsorte- Jahrbb. d. V. v. A.XXIII, S. 32 ff-, und: Arenacum, Ryndern oder Millingen? ebend- XXV,S. 6 ff.
7.S. Janssen in d. Jahrbb. d. V. v. A. XXII, S- 144- In de Betouw,Opschriften op altaren en gedenksteenen, bJ.'71 enz., sowie meinenBericht Jahrbb. rh. Alterthsfr. X, 63-
'8. 'Ueber Allerthümer zu Dorenburg s. Leemans en Janssen, Romein-sche Oudheden, bl. 21.
9.Ich besitze von dort eine kleine Thonlampe mit dem Stempel:Carpi officina. Vgl. meinen Bericht Jahrbb. d. V. v. A. X, S. 64.