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in dessen Verlaufe eines Grafen Otto von Asleburg als SohnHeinrichs von Winzenburg überhaupt nicht gedacht wird. Unddoch ist es geradezu undenkbar, dass ein so abgesagter Feindalles Unrechts, wie der 1152 zum Throne gelangte KönigFriedrich I. war, den Frieden lediglich zwischen den beidenstreitenden Fürsten in der bekannten Weise vermittelt habensollte, wenn wirklich ein Graf von Winzenburg am Leben ge-wesen wäre, der als Neffe des Erblassers mit seinen Schwesterndie nächsten Ansprüche an die Lehen und Allode des ermordetenOheims zu machen berechtigt war. (s. S. 177 ff.)
Diese Erwägungen und die aus den Urkunden geschöpfteErkenntniss, dass der Graf Heinrich von Winzenburg nur dannden Namen von der Asleburg lieh, wenn er zeitweilig auf der-selben wohnte, Otto von Asleburg (Assel) dagegen sich nur nachdieser Burg, nie nach der Winzenburg nannte, führten mich zuder Ueberzeugung, dass die Asleburg der Sitz eines Grafen-geschlechts gewesen sein muss, welches mit den Grafen auf derWinzenburg wohl durch Verwandtschaft, nicht aber durchStammesgemeinschaft verbunden sein konnte. Daneben war mirnicht unbekannt geblieben, dass der Erzbischof Heinrich I. vonMagdeburg, welcher nach seiner Vertreibung von dem Bischofs-stuhle in Paderborn dort von 1102—1107 regierte, ein Graf vonAssel war und im Chron. archiep. Magdeb.*) als Sohn der Hildes-heimischen Kirche bezeichnet wird. Die Herstellung einergenealogischen Verbindung zwischen diesem Kirchenfürsten undjenem Otto von Asleburg schien mir nicht aussichtslos, als ichmeine Untersuchung über dies von der Forschung noch fastvöllig unberührt gebliebene Geschlecht begann. Sie ist allmählichweit über das anfangs mir gesteckte Ziel hinaus gegangen undhat Resultate gezeitigt, die ich den Geschichtsfreunden nichtvorenthalten will, weil sie, wie mir scheint, manches helle Streif-licht auf noch dunkle Punkte in der Geschichte werfen und des-halb geeignet sein dürften, unsere heimischen Gelehrten zuinteressieren und zu weiterer Forschung anzuregen.
Im Norden des alten Ambergaus im Banne Holle 2 ), un-mittelbar westlich neben dem braunschweigischen Dorfe Burgdorf,
!) Wilmans, Addit. 22. — 2 ) Urk. v. 15. Aug. 1186 in Or. G. in,praef. 39, Note.