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heim versichere, dass er von seiner vorigen Gemahlin (priorem,quam pro uxore habebat) wegen Blutsverwandtschaft geschiedensei. Er habe nämlich durch die Heirath seiner Nichte (neptesua) Inzest begangen; deshalb sei ihm von der Erfurter Synodedie Eingehung einer neuen Ehe auf so lange verboten, bis erfür jenen Inzest Busse gethan. Behufs der Bestimmung dieserBusse sei der Graf auf die nächste, am Montag nach ChristiHimmelfahrt in Mainz stattfindende Synode vorgeladen.
Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass mit dem nur mitdem Anfangsbuchstaben bezeichneten Grafen unser Graf Her-mann II. von Winzenburg gemeint ist. Sein uns schon ausseiner Ermordungsgeschichte bekannter unsittlicher Lebenswandel,ferner die Erklärung seines Diöcesanbischofs, sowie dessen mitdem Chronisten Engelhusius übereinstimmende Erwähnung dergeschiedenen Ehe des Grafen beweisen das zur Genüge, ün-ermittelt bleibt die sich hinter der neptis verbergende Persön-lichkeit, welche Hermann zu seiner (zweiten) Gemahlin erkor;dagegen lassen sich die Zeitverhältnisse des in Rede stehendenVorganges trotz mangelnder Datierung des erzbischöflichenSchreibens leicht feststellen.
Die Erwähnung "Wibalds als Abt von Corvey gestattet dieAnsetzung der Erfurter Synode nicht vor dem 20. oder 22. Oc-tober 1146, dem Tage seiner Wahl in dieses Amt (S. 152). Aufder Reise nach Dijon, wo der Abt mit dem Papste am 30. März1147 zusammentraf (S. 154), oder in Trier, wo der Papst denWinter von 1147/48 zubrachte (S. 156 f.), wird Wibald jene Be-gegnung mit dem Erzbischofe in Mainz gehabt haben, wovon indem Briefe die Rede ist. Ueber die dieser Begegnung folgendeSynode in Erfurt geben die Quellen zwar unmittelbar keinenAufschluss, doch weisen die geistlichen Handlungen, welcheHeinrich I. in der Mitte des Monats Februar 1148 in Erfurtvollzog, darauf hin, dass derzeit eine solche dort abgehaltenwurde*). Ist das richtig, so muss die auf den folgenden Montagnach Himmelfahrt anberaumte Synode in Mainz, welche die fürden begangenen Inzest zu fordernde Busse bestimmen sollte, am24. Mai 1148 stattgefunden haben.
] ) Böhmer-Will a. a. 0. 1, 337 f,, Nr. 89—91; wahrsch. auch Nr. 86—88.Der bald nach der Erfurter Synode geschriebene Brief des Erzbischofs anWibald ist also von Jaffe a. a. 0. richtig ins Jahr 1149 gesetzt.