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In Speier angekommen, sühnte der kaiserliche Sohn einenTheil des Frevels, den er einst gegen den greisen Vaterbegangen hatte, indem er dessen vor fünf Jahren ausgesprocheneBitte, dass er bei seinen Ahnen in Speier ruhen möchte, erfüllte,und am 7. August 1111 an der Spitze eines glänzenden Zugesschritt, welcher die vom Bann befreiten Gebeine Heinrichs IV.in den Kaiserdom geleitete. Dass Graf Hermann sich unter denHunderten von Beichsfürsten befand, welche der Leiche folgten,ist nicht zu bezweifeln.
Am 4. September d. J. hielt der Kaiser einen grossenHoftag in Mainz, auf welchem er, wie es scheint, seinen KanzlerAdelbert zum Erzbischof von Mainz erhob; doch ist bei denschwankenden Quellenangaben nicht ausgeschlossen, dass seineInvestitur schon einige Tage früher oder gar am Ende desAugusts erfolgte *). An demselben Tage bestätigte Heinrich V.dem Kloster Allerheiligen zu Schaffhausen dessen Freiheitenund Besitzungen auf Fürsprache comitis Herimanni de Saxoniaund anderer principum regni 2 ).
Je mehr sich nun in der folgenden Zeit die sächsischenFürsten, mit Herzog Lothar von Sachsen 3 ) an der Spitze, dem
Cod. chronol. - dipl. epiac. Katisb. I, 166, Nr. 178.) steht an der Spitze derweltlichen Zeugen der comes Hermannus de Saxonia. Da die Zeugen nurin die Zeit von 1110—1119 passen, so scheinen sie einer Urkunde anzugehören,welche Kaiser Heinrich V. ausstellte, als er zu Anfang Juli 1111 in Begens-burg war. (Stumpf, E. K. Nr. 2894 und 3067.) Freilich ist die Zeugenreihenicht frei von erheblichen Bedenken. Vgl. Mayer, Gesch. der Burggrafenvon Kegenshurg (Diss.) 24. — ') Götting. gel. Anzz. 1873, II, 1056; Böhmer-Will, Mainz. Begg. I, Einl. S.LXIIf. — 2 ) Posse, a. a. 0. I. 2, S. 28, Nr. 31;Fickler, Quellen, 33 mit falsch übersetztem Datum. — Eine Urkunde ähn-lichen Inhalts für dasselbe Kloster von demselben Tage und mit denselbenIntervenienten in Mainz ausgestellt, ist nach Posse a. a. 0. 28, Nr. 32Fälschung. Mindestens verdächtig ist ein dritter Bestätigungsbrief desKaisers, wiederum für das Kloster in Schaffhausen mit dem gleichen Aus-stellungsort und Datum. Er ist inseriert in ein Privileg König Heinrichs VII.von Luxemburg, gegeben zu Constanz 1309, Mai 31. (Fickler, Quellen, 99mit falsch übersetztem Datum; Stumpf, K. K. Nr. 3077.) Die Intervenientender vorgenannten echten, wie der gefälschten Kaiserurkunde, dienen indiesem (inserierten) Diplom als Zeugen, mit dem alleinigen Unterschiede,dass der in jenen Urkunden als letzter Intervenient aufgeführte MarkgrafHermann (II. von Baden) hier fehlt. — 3 ) Der spätere Kaiser Lothar III., derals Graf von Supplinburg nach dem am 23. oder 25. August 1106 erfolgtenAussterben des Billung'schen Maiinsstammes von König Heinrich V. mit der