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Gaugrafenamte des Leinegaus finden wir Hermann III. im Jahre1111 oder 1112 im Schlosse zu Grone (Burcgrona), wo er alsVorsitzender im Gericht den Ankauf einer Hufe in Göttingen(Ghutingen) durch das Kloster Heimarshausen unter Königsbann,d. h. .unter unmittelbarer Autorität des Königs, bestätigt 1 ). Umdieselbe Zeit wurde auch ein Streit über Güter zu Weende(Winethe), welche demselben Kloster geschenkt waren, an öffent-licher Dingstätte Hermanns (in placito Hermanni comitis) ent-schieden. Dass dies vor 1114 geschehen sein muss, geht ausder Anwesenheit Bischofs Udo hervor, der in diesem Jahre starb 2 ).Hermanns Thätigkeit auf dem Concil zu Guastalla scheintihm eine angesehene Stellung beim Kaiser eingetragen zu haben,denn dieser wählte ihn zu seinem Begleiter, als er genöthigtwar, im Sommer 1112 gegen den Herzog Lothar von Sachsenund den Markgrafen Rudolf I. von Stade zu Felde zu ziehen.Diese hatten sich einer Entscheidung widersetzt, welche Hein-rich V. zu Gunsten eines Unfreien Namens Friedrich getroffenhatte, der die Grafschaft Stade verwaltete und gegen eine SummeGeldes für einen Freigeborenen erklärt worden war. Der Mark-graf nahm darauf Friedrich gefangen und warf ihn auf der VesteSalzwedel in's.Gefängniss. Der darüber erzürnte Kaiser lud dietrotzigen Fürsten vor sich nach Goslar. Da sie nicht erschienen,verhängte er die Reichsacht über sie und nahm ihnen ihre Länderund Würden. Um seinem Spruche Nachdruck zu geben, rückteder Kaiser im Juni 1112 vor Salzwedel und begann die Be-lagerung. Allein bald kam es zu Unterhandlungen, welche dahinführten, dass Lothar und Rudolf I. gegen Stellung von Geiselnfür ihre Treue und gegen Freigebung Friedrichs die Verzeihungdes Kaisers und die Wiedereinsetzung in ihre Reichsämter er-langten. Während der folgenden Tage, welche der Kaiser inSalzwedel zubrachte, bestätigte er am 16. Juni einen Gütertauschzwischen den Erzbischöfen Adelbert I. von Mainz und Adelgotvon Magdeburg, wodurch ersterer Oberwesel (Wesela) mit Zu-behör, letzterer Bennungen (Bannunge) in Thüringen erhielt 3 ).
*) Erhard, R. h. W., I, C. d. 134, Nr. 172 und Schrader, Dynastenst.239 mit falschem Jahr 1101. Vgl. Cohn in Forsch. VI, 561, Note 1 undBöhmer-Will, Mainz. Regg. I, 245. — 2 ) Wenck, H. L. II, 2, Urkb. 63, Nr. 14.— ») de Gudenus, C. d. M. I, 390; v. Mülverstedt, E. a. M., I, 350, Nr. 897;Beyer, Mittelrh. Urkb. I, 482, Nr. 422; Posse, C. d. S. r. I, 2, S. 31, Nr. 36.