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mein befriedigen, am wenigsten die Garnisonärzte bei ihrer grossenBeschäftigung und die Hinausscbiebung der Erlaubniss der Hülfs-ärzte zur Praxis nach erst dreijähriger Dienstzeit, welche Anord-nung vom 7. August 1846 durch C. 0. vom 17. Decbr. 1848schon wieder zurückgenommen wurde.
Dritter Abschnitt.Mein Wirken als Generalarzt in Koblenz.
In diese Zeit der Unzufriedenheit und Geltendmachung ver-meintlicher Ansprüche fiel meine Beförderung zum General- undCorps arzt des 8. Armee-Corps in Stelle des pensionirten Ge-neralarztes Dr. Hübner, auf Vorschlag des Chefs des Militair-Me-dicinalwesens Dr. Lohmeyer, durch Cabinetsordre vom 18. Juli 1848.
Dieses Ereigniss erregte in der militairärztlichen Welt grossesAufsehen, bei den Meisten Freude, weil man in dieser Beförderungeine Anerkennung meiner fortgesetzten verdienstlichen Bestrebungenvon Seite der Behörde, eine Partheinahme derselben und besondersdes Chefs erkannte, und hieran die Hoffnung weiterer Verbesserungder Verhältnisse knüpfte. Es wurde durch diese Beförderung zu-gleich die Meinung manches Collegen rectificirt, dass ich bei denBehörden durch meine Beformbestrebungen eine persona ingratageworden sei u. s. w. Ich nahm diese Beförderung an, weil ichhoffte, in diesem grösseren Wirkungskreise dem Stande mehrnützen zu können, und auch die Aussicht bereits vorhanden war,dass das 5. Ulanen-Kegiment, wie die meisten anderen Eegimenter,in Kurzem die Garnison werde verlassen müssen, und vielleichtnie wieder zurückkehren könne.
Ich verliess daher am 12. August 1848 Düsseldorf, wo ich17'/ 2 Jahr in Garnison gestanden hatte, wo mir meine theureLebensgefährtin zugeführt wurde, mit welcher ich, die sich nun-