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Rhein, und bei ihrer Tante Wittwe Fues zu Bergisch - Gladbachbald wieder erholte. — Im Jahre 1837 erlebten wir das Schick-sal, drei theure Mitglieder der Familie zu verlieren. Am 25. Juniertrank der jüngste Bruder meiner Frau, Hugo, der in Bonn Jurastudirte, beim Baden im Rheine daselbst, und am 15. Juli starbmein guter Vater, 70 Jahre 9 Monate alt, in Folge der Melaenadurch eine innere Blutung. Er hatte, ohne es zu ahnen, einensanften Tod. — Für mich kam dieser Todesfall, obgleich manin dem höheren Alter seiner Eltern auf deren Verlust gefasst seinmuss, doch unerwartet und war für mich erschütternd. Ich fassteden Entschluss, mit meiner Bertha sogleich nach Prettin zu reisen,um mit meiner Mutter und Schwester Louise wegen ihrer Zukunftzu sprechen und das Notlüge anzuordnen. Es war zwischenmeinem Bruder und mir für den Fall des Todes unseres Vatersdie Verabredung getroffen, dass wir der Mutter und Schwesterfrei stellen wollten, an welchem Orte des Aufenthaltes ihrer Söhnesie unter dem Schutze derselben wohnen wollten. Ich und meineliebe Bertha, wir reisten am 26. Juli 1837 mit eigenem Wagenund Extrapost ab, und kamen nach kurzem Aufenthalte in Han-nover und Braunschweig am 2. August 1837 in Prettin an. Hierfand ich meine Schwester krank, angeblich an Unterleibsbeschwerdenleidend. Ich fand sie sehr abgezehrt und leidend aussehend.Der Tod ihres Vaters hatte ihr gefühlvolles Herz sehr tief er-griffen; sie brachte täglich einige Zeit auf dessen Grabe zu.Leider stellte sich sehr bald heraus, dass sie an einem organischenFehler, einer Verengerung des Darmkanals litt. Alle Mittelblieben wirkungslos, es trat Kothbrechen ein und sie starb am16. August, vier Wochen nach dem Tode ihres Vaters. Die Ob-duction wies eine fast totale Einschnürung des Zwölffingerdarmesnach durch filamentöse Verwachsung, die wohl die endliche Folgeeiner in Neisse überstandenen Unterleibsentzündung (Perityphlitis,)durch Erkältung nach einem Balle war. Die Leiche wurde in dasgemauerte Grab meines Vaters auf dem Kirchhofe zu Prettingesenkt, das durch ein Denkmal bezeichnet ist, welches wir Söhnegemeinschaftlich setzen Hessen. — Der durch mannigfache Prü-