Druckschrift 
7 (1833)
Entstehung
Seite
1011
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Comes Castrensis.

Comes Commerciorum. 1011

Was aber die Co?nifes ?najorcs anlangt, ist noch 711 bemer-ken, dass einige der höchsten Staatsbeamten, "wie PraefectusFraetorio und Urbi, und Quaestor Sacri Palatii, die Patricii11. s. w. den Titel des Comes nicht auch erhalten, sondernausser solchen, wo der Comes in den Amtstifel Bberg'egangennnd dazu geworden ist, nur der Magister ofjiciormn undMagister militum' 31 ) , obschon sich alle diese Personen imRange so völlig' gleichstehen 9 *), dass nur das Datum desBeslallungspatents den Vorrang- entscheiden soll. Für beideArien der Comites gilt ferner, dass der Titel Comes ohne allenBeisatz, und ohne dass er noch einen Amistitel bei sich hätte,resp. dass ein solcher hinzuzudenken wäre, nnter den activenStaalsdienern nur für eine einzige Classe vorkommt, nämlichfür die Provinzialslatlhalter, welche die Comitiva primi or-dinis erhalten haben, wohin namentlich die von Justinian neueingeführten Comiles im Orient gehören, für welche er neueDiocesen schuf (s. d. Einleitung- hinter A. c. 2.); sonst kanndie blosse Comitiva lediglich als durch llonorarii Codicilli(S. d.) nnd für Vacantes (s. d.) verliehen betrachtet werden;lelztere erhielten auch wohl noch das Ex- vor ihrem vormalilgen Amtstitel. Ausserdem ist Regel, dass, sobald Comes einenSlaatsdiener bezeichnet, er entweder noch einen besondernAmtslilel (Magister militum et Comes) oder einen Reisalzzum Comes (Comes sacrarum largitionum) bekömmt. Durchdiesen wird in solchen Fällen seine Stellung naher bezeichnet.Im ersten Fall bezeichnet Comes also blos eine Würde-im letztern ein Amt.

Der (Minor) Comes -Tilel ist übrigens,' als das Ran»--verhällniss der Slaatsdiener charakterisirend, wenn wir nachheutigen Einrichtung«» Vergicichiingen, die sich nnwillküJu-lich aufdrängen, machen wollen, in sofern sehr der Beachtungwerth, dass oftmals blosse Canzleibeanile denselben erhaltendahingegen Statthalter ganzer Provinzen ihn nicht haben. Diesscheint ein grosses Uebergewicht der Hofchargcn über denwirklichen Staatsdienst anzuzeigen.

Im Jusfinianeischen Codex findet sich nun der Titel desComes in folgenden Verbindungen.

Comes Castrensis, s. Castrensis.

Comes Commerciorum 90 ). Dieser gab es ursprünglichvier 100 ), drei im Orient und einen im Occidont, wahrschein-

97) C. 4. de Statuii et imag. c. 4. de Pracf. Pr. Or. et Illur.

c. '1. de Officio Quaestoru.08) Tit. IV. LH: XU.

08) ........ -._.

09) C. ult. de Commcrciii et Mercalorm,100) l'ancirol. /. I. C(tp. 75.

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