Ab actis.
Actor.
Ab actis. Die Ab actis*) dürfen nicht, wie Viele gethan,mit den Actuarii, Notarii, Scribae, Tabtilarii etc. verwech-selt werden, obsclion es so schwer ist, jenen einen bestimm-ten Geschäfts- und Wirkungskreis anzuweisen, dass Cramernicht umhin kann, es für eine Unmöglichkeit zu erklären.Nach ihm wären sie etwa zur Zeit der Republik in Betrachtdes Senates Das gewesen, was später bei den Kaisern die Ex-ceptores in den Scriniis memoriae, epistolarum und libello-rum; sie wären später In Comitatum Principis, nacli Con-g tan tin d. G. aber zu dem Unterbeamtenperxonale, der Appa-ritio Praefcctorum Praetorio übergangen, endlich atoch in dieder hohem Provinzialstafthaller, und zuletzt in die t\cv Metro-politankirche zu Coiistaiitino])el. Sie ballen ferner die Stellewirklicher Sccretaire, Profocollanlen, Acluarien im heutigenSinne vertreten. Wo nicht überhaupt, hätten sie Wenigstens
bei dem Officio Praefecti Praetorio Africae Bin besonderesScriniuvi gebildet, in welchem, wie,gewöhnlich ein Primice-rius, Secundicerius etc. Noch ist zu bemerken, dass sie nurin cansis civilibus beschäftigt waren.
Absentes s. Praesentes.
Acoluthi s. Decani.
Actor oder Procurator, sc. rei privatae , auch mit die-sem Beisatz, oder: Vaesaris , praediorum flscalium und do-mus Augustae, oder rei dominicae. Diese Beamten vertra-ten in Bezug auf das kaiserliehe I'rivalvermögcn ganz dieselbeStelle, wie Actores und Prociiratores im Privalrecht in Be-zug auf das Vermögen von Privaten. Da sie im Dienste deskaiserlichen Hauses standen, so erhielten wenigstens die Pro-curatores dadurch eine amtliche Stellung, die mit der Zeitvon Bedeutung ward, weil sie Gerichtsbarkeit erhielten. IhrUrsprung ist, wie leicht begreiflich., sehr alt, und mag mitder Theilung der Provinzen des Reichs zwischen dem Volkeund August us zusammenfallen. Dieser Kaiser schickte schonProciiratores in seine Provinzen 2 ), und Claudius gab ih-
1) S. A. G. Cramer Addilam. ad Brisson. h. v. vgl. I-ydus
II f. '20.0) Guther. /. /. ///. p. 84.