Fünftes Buch des Lehnrechts,
in welchem verschiedene kaiserliche Constitu-tionen enthalten sind, die sich auf diesenTheil der Rechtswissenschaft beziehen.
Erster Titel.Constitutio Conradi de lenefieiis.(Conradi [11.] Conttitution von Lehnen.)Im Namen der heiligen und unf heil baren Dreieinigkeit.Wir Conrad, Ton Gottes Gnaden Römischer Kaiser, tbtmallen'Denen, welche der heiligen Kirche Gottes und Uns erge-ben sind, oder in Zukunft anhangen werden, [hiermit] zuWissen, wie Wir, um die Gemüther der Lehnsherren und derVasalle'n zu versöhnen, damit sie fortwährend in gegenseitigerEintracht erfunden werden und Uns und ihren Lehnsherren treuund gehorsam dienen mögen, [andurch] befehlen nnd ausdrück-lich festsetzen, dass kein Vasall der Bischöfe, Achte, Aebtis-«innen, Markgrafen oder Grafen, oder derjenigen Personen,Welche an Unsern Staatsgütern oder an kirchlichen Grund-stücken ein Leim empfangen haben oder noch empfangen wer-den, oder den Besitz desselben bisher widerrechtlicher We.seentbehren mussten, der Vasall gehöre nun zu Unsern hoher» Val-vasoren, oder sei denselben als Vasall untergeben, ohne eine^stimmte „nd erwiesene Verschuldung seines Leims verlustigVerden solle, sondern dass dies blos in Gemasshe.t der vonUnsern Vorfahren erlassenen Verordnungen und nach Inhalt'Ines von dem Manngerichte zu fällenden Urtheils geschehendürfe. Wenn zwischen dem Lehnsherrn und dem Vasallenein Streit entstanden ist, so soll der Letztere, wenn er, ob-wohl ihn das Manngericht des Lehns für verlustig erklärt hat,behauptet, dass dies widerrechtlicher und parteiischer Weisegeschehen sei, sein Lehn so lange behalten, bis der Lehnsherr"nd Der welchem er die Verschuldung beimisst, sich nebstden Beisitzern des Manngerichts bei Uns gemeldet haben, inWelchem Falle dann die Sache auf dem Wege Rechtens ent-schieden werden soll. Aber die Vorladung, laut welcher derLehnsherr und der "beschuldigte Vasall vor Uns erscheinen sol-len, muss Demjenigen, mit welchem der Streit anhängig ist,innerhalb sechs Wochen vor der anzutretenden Reise bekanntgemacht werden. Doch gilt dies blos von den hohem Valva-»oren. Riicksichtlich der niedern aber, welche sich in Unsern»
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