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Cotnes.
Justinianei.sehen Codex kommt aber nur der Ausdruck primio<dinis allein vor, nicht aucli sec.undi und tertii ordinis. Mitjenem Int wahrscheinlich allemal Clarissimat verbunden 93 ),es müsste denn in der dies beweisen sollenden Stelle claris-simi primi ordinis comifis, clari&simus als ein allgemeinesEpitheton ohne bestimmte Bangbezeichnung verstanden Werden,wozu allerdings in sofern Grund vorhanden zu sein scheint,als oftmals Staatsbeamte die Comitioa primi ordinis erhalten,die als solche schon einen gleichen oder höhern Hang' als jeneeinnehmen.
Diese Eintheilung der Cojnites kann übrigens nicht nurindirect ans den Quellen dargelhan werden, sondern auch di-rect. Im Theodosianischen Codex finden sich nämlich ausdrück-lich Minores Comites im Gegensatz zu den Illustres viri Co-mites 9 *). Ob nun eine Person, welche den Titel Cornea er-hält, zu der einen oder der andern Art der Comites, ob znden Majores oder Minores, gehöre, ist stets mit entschiede-ner Sicherheil daraus zu beurlheilen, ob ihr Staalsamt ihr denHang der Illnstrität verleihet oder nicht. Für beide Arten abergilt, das» der Cornea-Titel an sich nur eine Würde, nie eineAmlsfunction erlheilt; für beide aber auch, dass der Comes-Titel den eigentlichen altern Titel nach und nach nicht seilenso verdrängt hat, dass er gar nicht mehr vorhanden ist, son-dern auf diese Weise wirklich zu einem Amtstitel gewordenzu sein scheint. Denn mit den Majores Comites wird es siehin dieser Hinsicht gewiss verhallen, wie mit den Minores, undvon letztem lässt es sich ans den Quellen nachweisen, z. B.den Duces , welche, wenn sie die Comitioa primi ordinis er-halten, Comites rei militaris gi ) werden (s. d.), und den Prae-eides, die im gleichen Fall Comites werden. Eben so wirdes mit den Comites sacrarum largilionum gewesen sein, diefrüher Magiitri geheissen haben. Allerdings trat diese Titel-veränderung erst mit der Erthcilung der Comiliva ein, undhing nicht mit der Stelle selbst zusammen 86 ). — Auch beidiesem Titel kann man in Bezug auf die gedachte Verschieden-heit einen nicht ganz unpassenden Vergleich mit dem Geheimen-rathslitel in heutigen Hangordnungen machen. Von diesem giebtes vielfache Abtheilungen, z. B. Geheimercgieruiigsrälhe; Gc-heimeoberregierungsräthe, Geheimeslaalsräthe. Ueber allen abersteht der einfache Geheimerathstitel, d. h. der wirkliche, wasdie höchsten Heichsbeamten in Regel eo ipso mit sind.
93) C. 1. de Advoctttii divertor. judicum.
94) C 1. Xe Comililiui et Tribuni» lavacra praeilentur.9. r >) Särijrny Geschichte de« It. R. IUI. /. S. 74.
96) Vgl. Haubold de ContUI. Princip. Sp. i. p. 25. u. II. P- 3-