Druckschrift 
7 (1833)
Entstehung
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,l)ie Bücher des Lehnrechts,i

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Erstes Bu

Erster Titel.

"o his, qui 'fendum daro possutit (et f/ui non)et i/ualiter adquiratur et reiineatur.

{Von Denen, welche ein Lehn erlheilen hinnen fand welche davonausgeschlossen lind] und auf welche Weite ein Lehn erwor-ben und beseiten werde.)

"a Wir von Leimen Landein wollen, so ist zuvörderst zu"Werblichen, welche Personen ein Leim erlheilen können. Ein*«eliu können aber erlheilen: ein. Erzbischof, ein Dischof, einAbt, eine Aebtissin, ein Probst, in sofern alles Herkommenfül1 zirr Lehnserfheilnng- bercchligt. So können auch ein Herr*°ff, ein Markgraf und ein Graf ein Lehn erlheilen, welche' U| J 'Statthalter \,L'apila?iei\ des Reiches oder des Königs ge-j^tw werden. Nun giebl es auch wieder Andere, welchejJU'C Lehne von den Letzteren empfangen, und welche eigent-lich die Valvasoron des Reiches oder des Königs heisseu,"W-hoiit zu Tage auch »Statthalter genannt werden, und wel-r JH: selbst wieder Lehne erlheilen können. Diejenigen aber,tyel.che iJ vl . l J( .Ji wieder von den Lctzlern empfangen, werden^fer-Valvasoron genannt 1 ). §. 1. Nachdem Wir nun"~" "rtt-------rr-

*) Nach Lnngobürdisrhem T.ehnrechte gab es nämlich überhauptv >er Clitssen von Vasallen {ordinet vasallorum): a) Cajii-tan ei (von caput, dem Oliorhaupte, dem Vornehmsten) wel-che naida majora s. regatia besassen, welche also zur Verwal-tung" eines Gouvernements unmittelbar vom Könige nicdeige-Setzt waren uhd von welchen man kag'te \ fendum tentnl in ca-l'ilc, im Gegensätze derer, welche ein feui/um acapilum, (oder'"ine cajiite), d.h. ohne königliche Gewalt besassen. b) Val-."öspreo majores, welcher Ausdruck vermuthliih eine'dosse Flexion des Wortes VasaUus ist und diejenigen bezeich-net, die ihr Lehn von den Cuviläneis, also Ohne königlicheJ;«'»alt empfangen halien. e) Valva'sores minores s. mi-ttles grbgarti (Unter- Valvanoren), welche ihr Lehn von einem'valeasor major empfangen hatten und d) Valvatini, Jlür-geroder Hauern, welche entweder von den Städten oder von' ahasoribus minorilms ihr Lehn empfangen halten und keincs-weges die Reclitrf wirklicher Vasallen genossen.