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7 (1833)
Entstehung
Seite
1005
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Cenauelis.

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Trennung, wofür es an Gründen fehlt 68 ). Von den Cciimalesin den Provinzen Iieissl es Mos, r/ni/ms negotium ccnsualemandahattir. Dieses Negotium censuale bestellt 69 ) in deinAnfertigen einer Birrgerrolle, einschliesslich der Vermögensan-

{aben. __ Die Cetisuales in der Kesidenz stellen unter dem

Magister census, der vir vlarissimns ist, Und eine den S]>ü'ternund heutigen Notaren nielit unähnliche freiwillig« Gerichtsbar-keit hatte, wie. es aber scheint, blos Erbschaften, die Nieder-legtwg nnd Eröffnung von Testamenten, und die Errichtungvon Schenkungen unter 500 Goldgulden betreffen*. Er hatteferner die Aufsicht über die Fassung der Dccreta und Actades Senats, mithin die Rolle eines Canzleidireclors. Eskommt: nun darauf an, hiernach die Stellung des Magister COTl*sus, wie der Ccnsuates, die. ein auffallendes Gemisch vonheterogenen Amfsfiiiiclionen auf sich haben, richtig zu würdi-gen ; und es ist in der That nicht ganz leicht, Anlial(s]>unctezu gewinnen 70 ). Das Mechanische der Verwaltung des Steuer-W'esens, auch wohl deren Kcparlition und Erhebung von denStädten, war Sache der städtischen Behörden; in dvn Provin-zialslädten verrichteten dies die Decurionen. Das Censumagere lag den Censuales ob, d. h. das Verzeichniss des Na-mens und des Vermögens der Steuerpflichtigen, wobei die De-fe/isores und die Muiiicipalobrigkeileii Oberaufsicht und Con-trole führten. Da nun in der Residenz der Senat, die stadii-sche Behörde* ganz anders formirl war, und mit dem Sleuer-wesen namentlich gar nichts zu thun halle, so war ein ande-rer Beamter notliwendig, der die nächste Oberaufsicht über die(jcnsuales führle, und dies war der Magister ce/ims. Dassdieser zugleich eine, controlirende Aufsieht über die. Studirendeiiund Fremden in der. Kesidenz lüJirte, kam aber gewiss, wennes nicht gar mit dem alten Ce?isus und dem Amte der Cen-so/es im unmittelbaren Zusammenhang oder Verwandtschaftsteht, daher, dass sie vermöge ihres Amis einmal Veranlas-Sffng hallen, sich mit den Personen der Einwohnerschaft ganzfferiat) bekannt zu machen, da der Censns hierbei ein inlcr-esse hatte, dass nämlich Einheimische sich nicht für Fremdeausgäben oder letztere sich durch verzügerleu Aufenthalt inder Kesidenz ihren Sleuerobliegenheilen in der Heimat entzö-gen. Die Erbschaftsangelegenheiten lerner werden darum zuihrem Kessort gehört haben, weil 71 ) die zu entrichtende Ab-gabe, die Viccsima hcreditatis , mit der Besteuerung zusam-

fi.H) S. Cujae.' ad Cod. X. 09. (Opp. T. IL />. 770. Ed. NeaptZ.)

69) 'S. Pancirol. I- I- (<!)> '."> ff. 9- der wohl richtig die» alsein gemeines Amt aller Ceniuatet erklärt.

70) S. QuOier, / / II f. 391.

71) Glück Pandekten IUI XXXf. S. 224.