Druckschrift 
7 (1833)
Entstehung
Seite
1006
Einzelbild herunterladen
 

1006

Centenarius.

Chartularü.

menhing; von den Schenkungen lässt sich kein so genügenderWalirscheinlichkeitsgrund anführen; denn der ähnliche der Vor-mögi'iisänderung, die dadurch herbeigeführt werde, beweiset znviel und zu wenig zugleich, weil die Beschränkung der Sum-me ihre der Censuales Cognition bedingt, man müsstedenn als Ausweg aus diesem Dilemma annehmen, dass gerade,weil die Schenkungen über 500 Solidos bei andern Gerichten,wenn sie Wirkung haben sollten, vorgetragen werden muss-ten, von wo an die Steuerbehörden die erforderliche Mittei-lung gemacht worden sein möge, (damit die unter dieser Sum-me nicht deren Wissenschaft entgingen,) diese unmittelbar andie Magistri census überwiesen worden seien, da in derenBeU^ff die Errichtung- einer förmlichen Schenkung seltener seinmögt«. So weit la'ssen sich die verschiedenen Nachrichten überdie Censuales in der Residenz so ziemlich an einander reihen;allein wie sie dazu gekommen, Secretarialsgeschäfle des Senatszu verrichten, und der Magister dessen Canzleidirectors Stellezu vorsehen, ist dunkel. Soll man es so erklären, dass, dadie Aufnahme des Census nur immer nach einer Zwischenreihevon Jahren geschah, und inzwischen die Censuales wenigerbeschäftigt gewesen, sie, einmal städtische Beamten, auch zuandern Beschäftigungen verwendet worden seien?

Centenarius, s. Schola agentium in rebus und Duce-narius.

Chartularü, A. h. gut Chartas traetant, sind Canzleiex-nedienten, Secretaire, die sich in den Bureau's fast aller Ma-gislratus finden, und alle zusammen eine Schola ausmachen;sie scheinen besonders mit dem Rechnungswesen zu thun ge-habt zu haben 72 ). Dieselben gehörten zum Officio, und wur-den aus iU-.v Cohors der Provinzalstatllialter 73 J, und also ausder Apparitio der höhern Beamten ernannt. Am häufigstenkommen die Chartularü in Bezug auf die Largilionales titu-k)8 vor. So wurden z. B. aus den Cohorlales in jeder Pro-vinz dergleichen zur Erhebung Am Schal/steuern deputirt'*)Sie kommen ferner vor in den kaiserlichen Siiinicn 75 ), Wldem Sacro cubiculo, an der Zahl drei 76 ), bei den Dvfenso-res civitalum' 11 ) , bei der grossen Kirche in Conslautinopel 78 )>im Theodosianischen Codex auch bei den Magistri mililum.

72) S. Perets Commentar. ad TiH. 50.

73) S. Cujac. Commenlnr. ad. X. 23. 3.

74) C. 3. de Canone Largilionalium tiluloriim.

75) C. 1, de Praepotitil stqenlium in rebut.

76) Xövella XVIII, Cap. 14.

77) « uther. //. p. 412.

7M) C. graeca 25. de fi-Vanctit ccchsiig.