Einleitung.
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gesucht, allein es Mift sie nicht mit Unrecht ein anderer Vor-wurf; sie haben nämlich nicht nur nicht die Quellen, sondernnicht einmal die Sammlungen der genannten allem Gelehrten hin-länglich benutzt, um der Unrichtigkeit, Mangelhaftigkeit und derDürftigkeit der einzelnen Züge des Gemäldes vorzubeugen,dessen Umrisse und Theile sie zu zeichnen allerdings bemühetgewesen sind; und so geschieht es denn, dass die Neuem imrichtigen Gefühle zwar Das herzustellen versucht haben, wasden altern gelehrtesten Untersuchungen abgeht, allein dagegenfindet man bei ihnen in der Erklärung und Darstellung desGeschäftskreises der einzelnen Beamten mehr Felderhaftes alsRichtiges, mehr Mangel als Vollständigkeit.
Das folgende erklärende Verzeichniss, welches sich, so-weit es seinem encvclopädischen Charakter zufolge möglich ist,mit dem Willen und Bestreben seines Verfassers von dem zu-letzt gedachten Tadel entfernt halten soll, enthält nun, seinemEingangs angegebenen Zweck g'emäss, nur diejenigen ßeamten-und "Würdentitel, welche im Justinianeischen Codex und denNovellen genannt werden, und ist nur auf deren Erklärungberechnet, weshalb ein richtiges ürtheil über dasselbe, im Ver-gleich zu dem bisher Gesagten, es von diesem Standpunctaus betrachten miisste. Da min aber der Verfasser mit vollerUeberzeugnng erkannte, wie wünschenswert!» es sei, eine Dar-stellung der gesummten Staatsdienerschaft des JustinianeischenReiches, deren Organisation und Abiheilung in einem geord-neten und übersichtlichen Zusammenhange voranzuschicken, soSchien es ihm in Ermangelung einer grossem selbstständigenArbeit, — die, wiederholt gesagt, weder Zweck war, nochohne grossem Aufwand an Zeit und Untersuchung nicht blosaus den Rechtsuuellen, sondern auch aus allen historischen Ur-kunden nnd Hülfsmilfeln möglich ist, als er darauf verwendenkonnte — am Zweckmässigsten, als Surrogat dafür eine Ueher-sicht der ganzen Organisation des Staatsdienstes des orientali-schen Reiches im Skelett mit daran geknüpften Andeutungenzu weitem Betrachtungen zu geben. Hierbei wurde die Noti-tia Imperii Orientalis vorzugsweise zum Gninde gelegt, unddas Fehlende ergänzt. Denn wenn auch diese hundert Jahre
rlis M-muscript in die Druckerei abgegeben war, erhielt ichdie Geschichte des 11. Rechts bis aufJustinian, vonWalter Kenn 1834, auf welche das oben Gesagte durchausnnanwen.il.ar ist. Um von dieser, so wie dem mir zu gleich«Zelt erst suwejraogenen Lydu$ de Maguiraiibu» Retpubl. Ho-man. Pari,, 1812, Gebrauch zu machen, nahm ich .jenes noch-mals zurück, wodurch emJge Verzögerung, aber wie ich hoffe,nicht auf Unkosten des VVerkchens und zu desscu Nachtheil,entstanden ist.