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Einleitung.
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alter als Justinian ist, so enthält sie doch niclit blos diewesentlichen Grundzüge für die Staatsmaschine seines Reiches,sondern ist in der That wohl mit geringen Aenderungen die-selbe geblieben.
A. Eintheilung des Reiches.
Das ganze Jnstinianeische Reich war in drei grosse Ab-teilungen oder Ländermassen vertheilt, Präfectnren genannt,deren Statthalter, Praefecli Praetorio, einander gleich standen.Zu deren richtiger Benrtheilung ist zu bemerken, dass dieAdministration, einschliesslich der Polizei, von der Justiz intJustinianischen Reiche niclit geschieden war, wohl aber dieCivilgewalt von der milifairischcn, weshalb fiir letztere eineeigene Eintheilung des Reiches Statt fand, gerade wie in man-chen der heutigen grossen Staaten für die Civilverwajfnng eineEintheilung in Provinzen oder Präfecturen, und fiir die mili-tairische Organisation in Armee- oder Militairdivisionen getrof-fen ist. Die Praefecti Praetorio waren also zugleich die ober-sten Justizbeamten und höchsten Verwaltiingsbcamtcn in ihrerPräfectur, Als letztere hatten sie mit dem Sfeuer- und Abga-benwesen, auch zu tliun; allein in wiefern hier eine bestimmteGrenze zwischen ihrem Wirkungskreise und dem der ComitesSacrarum largitionum und Rerufn prioatarum, und wie-derum zwischen der letzten Jurisdiction in fiscalischen undSteuerangelegenheiten und der erstem Statt fand, so dass keineCollisionen entstanden, mögte sehr schwer, wo nicht unmög-lich zu bestimmen sein.
Die Hauptstadt war von der Präfectureintheilung ausge-schlossen, und hafte einen eigenen Praefectus JJrbi. DiePräfecturen dagegen zerfielen in Diöcesen, und die Diöcesen inProvinzen. Fiir jede dieser Reichsabtheilungen waren beson-dere Beamte. Zur bessern Uebersicht der letztern wird esnöthig sein, eine solche*) der erstem zu geben.
a. Praeftctura Orientii.Diese hatle folgende Diöcesen unter sich:1, Qriens, (in specie sie dictus) Hauplstadt (metropolis)Antioclüa au der südlichen Küste von Kleinasien.
5) Vgl. Berterius Pillianon Diatriha I. Cap. 1 sqq. (Ott.The». IV. p. 801 ff.), und die Lamlcharte in L,udovici vttaJutliniani et Theodorae pag. 324, Du, wo nicht bestimmteNachrichten über die Hauptstadt vorhanden sind, ist ihnenein (!) beigegeben.