Druckschrift 
7 (1833)
Entstehung
Seite
933
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LkhnrecHT U.U. Tit. 77. S» plnres sint dumini «et uaialtielc. 933

Vasallen jenes Buch vorgezeigt werde., ist nicht Sache derNothwondigkeil, sondern des freien Willen», penn es ist blbitein Zeichen, class in früherer Zeit der Kid der Treue ebenfallsVerlan"! -worden ist. Auch geschieht es zuweilen, dass derVasalfdem Lehnsherrn verspricht, er wolle ihm den Kid8.0 leisten, wie ihn die Beisitzer des Manngerich-tes billigen würden. Dann verliert er das Leim nicht,«Wem es nur dem Lehnsherrn möglich ist, den Lehnhof zuversammeln. Der Lehnseid verliert seine Wirkung, wenn bei-de Lehnspersonen durch gegenseitige Einwilligung ihre Verbin-dung aufgehoben haben, bleibt aber bei Kräften, wenn derVasall entweder durch einseitige Willenserklärung, oder durchein Urlheil des Manngerichtes das Lehn verloren hat.

Sicbenundsiebenzigster Titel.

$i plures sifit domihi vel va&alli, an plure»

Jidelitates, vel servitia debeantur?(Ob wenn mehrere Lehnsherren oder Vanillen vorhanden tind,jeder [der Vasallen] besonders »chievren und Dienste /«usten müsse?)■ Wenn mehrere Vasallen, welche Brüder sind, ein väter-''dies Lehn besitzen, so braucht dem Lehnsherrn, so lange*'« es uugetheilt besitzen, mir ein Kid geschworen; und auchUe r Dienst nur von Kincm geleistet zu weiden. Wenn es aberftßtlieill worden ist, dann müssen so viele Lehnseido geschwo-, ren werden als Theile vorhanden sind. Aber die zu leisten-den Dienste' sind nicht nach der Grösse der angefallenen'•''»eile, sondern nur nach dem Nutzen, der daraus gezogeuVerden kann, zu beurtheilen 110 ). Wenn aber mehrere Lohns-herren vorhanden sind, so werden sie, obgleich sie das Ober-ci Senthum unter siel» theilen, nur einen Lchnseid wegen die-*«» Leims verlangen können. Die Dienste aber, welche nichtfestig, sondern massig »ein sollen, müssen ullen geleistetVerden.

Achtundsiebenzigster Titel.

C'ulpam unius ex coheredibu* ceteris nonpraejudicare.(Di« Schuld de» einen Miterben bringt den übrigen keinen Schaden.)Wenn ein Erblehn einem der Miterben wegen «einer

U6) Die Worte ut nimm primum sind unübersetzbar. Kher nochlüsst sich mit dem Zusammenhang die Verbesserung de« Cu-jacius: ut cui'jue plurimum. vereinigen.