Druckschrift 
7 (1833)
Entstehung
Seite
888
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LEHKREcutr li. 11. Tit. 24. Quae fuit prima caussa ctc-

hoffe, dass mein darüber abgelegtes Zengniss nicht dem derVerurlheilten gleich gerechnet werde, welche, wie in den I än-derten geschrieben steht, der Lüge überwiesen worden sind" )•Derjenige nämlicli irrt gewiss nicht, welcher behauptet, dasSdie Gründe, welche zum Beweise einer Undankbarkeit desYtLSallcn gegen seinen Lehnsherrn hinreichend sind, nicht ge-nau bestimmt werden können. Ich spreche aber von derjeni-gen Undankbarkeit, durch -welche das Lehn verloren geht, uu<ldahin ist nicht Jeder Umstand zu rechnen, durch welchen derVasall als undankbar gegen die empfangene Wohllhat erschei-nen köniile, sondern es sind gewisse (dass ich mich des Aus-drucks bediene,) hervorstechend« Gründe der Undankbar-keil , wegen welcher das Lehn nach dem Gcwohuheilsrech' 0der Lehnshcjfe eingezogen wird. Denn auf welche Wci* (! »nämlich wie eliferWfetig-, wie unferfhänig, wie anhänglich un"wie getreu sich der Vasall gegen seinen Lehnsherrn zu ver-halten habe, lässt sich mehr nach dem Gefühl und nach lob' 1 "chen Gewohnheitsrechten der Lehnshöfe, als durch Gesetz odei.Schrift bestimmen. Vor Allem muss man aber wissen, <'as-der allgemeine Begriff der Wohllhat folgender; sei: Wohj'that ist nichts Anderes, als eine wohlwollende Handlung, vv'e "che sowohl dem Empfänger, als dem Geber Freude berei' e iweil sie nur aus Neigung und freiem Willen geschieht, 'J*Seneca sagt. Eine besondere Gattung dieses allgemeinen ''^'grilfs ist aber diejenige Wohllhat, welche Jemandem aus ^ c )"gung dergestalt erwiesen wird, dass zwar das Eigenlhum a

nes verliehenen Grundstückes bei dem Geber verbleibt,

der

]\iessbraiich dieser Sache aber auf den Empfänger mit der VVikung übergeht, dass jener Niessbrauch ihm und seinen mannchen Descendenten und, wenn es besonders ausgemacht '*»auch den weihlichen Nachkommen für alle Zeiten zuf« 1 'zu dem Zwecke, dass er und seine ]\achkom mdem L e h n s h e r r n g e I r c u d i c n e n sollen, es mögen » ldiese Dienste ausdrücklich und namentlich fesigeselzt, oder jim Allgemeinen versprochen worden sein.

idi.

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Vierundzwanzigster Titel.

Quae fuit prima caussa benefieii amittena<{Welche die erste Ursache des Lclmsverluslci gewesen sei)

Verlustes ist aber die ge*f

Die erste Ursache des Lehnsvenusies i»i «»»«>• — ».sen, und ist es in manchen Lehnshöfen noch, (obwohl »i

69) Dies ist vennuthlich einetritib.

Anspielung auf L, 13. V.