Lehnrecht, B. II. Tit. '23. In quibut vautti» feudtm amittalur. 887
endlich auch ein dritter Zeitraum von sieben oder zehn Ta,gen nach dem Ermessen des bei reffenden Lchnshofes anberaumt.Worden ist Wenn er auch auf die dritte Ladung nicht er-schienen ist, so soll er schon hierdurch das Leim verlieren,"ml der Lehnsliof deshalb den Lehnsherrn, in den Besitz setzen.Kommt aber der Vasall noch innerhalb eines Jahres, so wirdihm der Bcsilz wieder eingeräumt, wenn nicht, so verliert erSowohl den Besitz, als das Lehn, wie dies au, I. in der Lom-bardei von denjenigen Personen gilt, Welche mcht vor demKaiser erscheinen wollen: L. Sieujuseunque. Wen» aber derVasall sich über den Lehnsherrn beklagt, Wie etwa, wenn«ich derselbe auf eine ««erlaubte Weise in den Be-sitz des Lehnsgrundslüekes gesetzt hat, und derLehnsherr ihm nicht Bede steht, so fragt sich*, was der Va-s<m tulIll könne? Ich antworte, dass er sich an den Lehnsholz « Wenden und bei demselben über den Lelmsherru Klage zuführen habe. Der Lclmshof aber mnss den Lehnsherrn in An-spruch nehmen und ihn, unbeschadet der [ihm schuldigen!Ehrerbietung-, geziemend anhalten, dass er ent-weder [dem Vasallen] den Besitz wieder einräume,"nd sich dann ruhig- verhalte oder dem Urtheildes Lehnshofos gehorche. Wenn er dieses nach drei-malige,. Erinnerung- dennoch unlerlässt, dann soll es dem Va-sallen erlaubt sein, sich au eine höhere Behörde zu wenden,,II »<1 so für sein Bestes zu sorgen, und wenn ihm der Lehns-herr nicht Genüge leisten will, denselben zu befehden.
Dreiundzwanzigster Titel.
tn guibus caussis feudum amitiatur.(In welchen Fällen das Lehn verloren gehe.)
Oberlus de Ortv grüs>t i*inen\Sohn\ Antelmut., Du dringst in mich und machst mir es in Deinen häufigenßf 'efen zur Pflicht, Dir die sämmtlichen Ursachen zu hezeicli-nei », aus welchen ein Lehn verloren gehe. Dies habe ichill| s dem Grunde aufgeschoben, weil ich, mit der Sorge für"nsere Stadt häufig beschäftigt, auch durch manche Angelegen-«eiten von Privatpersouen und durch unzählige Hindernisse an-derer Art abgehalten, mich diesem Geschalte nicht unterzie-{*«« konnte. Damit es aber nicht scheine, als ob ich DeineBitte gering ar | lt( .i,-, und die Dir jetzt obliegende Pflicht, DeineKenntnisse zu erweitern, iinbcriicksirhligl Hesse, SO will ich"'•' meine Ansicht kürzlich mittheilcn, nur niusst Du beden-V n » dass jene Ursachen unter einer beslimmleu Begel oder°inur kurzen Erklärung sich nicht umfassen lassen. Aber »<*