872 LtUMiKciiT B> U. Tit. 5. Qualitcr jurare dtbeat vasallus etc.
Fünfter Titel.
Qualiter jurare ilebeat vasallus domino
fidelltatem.
{Auf weicht Art der Vasall dem Lehmherrn Treue schworen müsse.)
Nun wollen Wir untersuchen, auf welche Art derVasaUdem Lehnsherrn Treue schwören müsse. Er muss nämlichfolgender Maassen schwüren: Ich schwüre auf diesesheilige Evangelium Go I i es, Ton nun an werde ichdem .Leims lie rrn [huic] treu sein, wie es ein Vasallseinem Lehnsherrn schuldig ist; auch werde tchDas, was mir der Lehnsherr im Vertrauen milthci-len wird, wissentlich Niemandem zu dessen Seh*"den bekannt machen. Wenn er aber ein Untergeordnete'ist, d. h. wenn er zum Hausstände dessen gebort, dem erden Eid ableg'l, oder wenn er tue Treue schwürt, nicht vfi'Uer ein Lehn empfängt, sondern weil er unler die Gerichtsbai?*keit Dessen gehört, dem er den Eid leistet, dann muss crschwören, dass er namentlich über das Leben, über Leib an«Seele und über die wahre Ehre desselben wachen wolle.
Sechster Titel.
De forma fidelitatis.
{Heber die Form des Lchnseides.)
In einem Briefe des Bischofs Philibert in der 22s'""caussa von [Graliaus] Decrete 48 ) [heisst es wie folgt]: " uich veranlasst worden bin, etwas Über die Form des Lchnsci-des zu Bohreiben, so habe icb für Euch Folgendes nach Zu-leitung einiger Schriften kürzlich zusammengestellt. Wer S eI "nem Lehnsherrn die. Treue schwört, muss folgender Spcnflpflichten immer eingedenk «ein: den Lehnsherrn zu schütz < ; ">ihn zu schonen, seine Ehre zu bewahren, sein ßest e ''zn befördern, ihm Alles leicht und ihm Alles möglK'' 1zu machen 49 ). Der Schutz: dass der Lehnsherr rücksi<hf-lich seiner Person unverletzt bleibe; die Schonung: rü< k 'sichllii.li seiner Geheimnisse oder der Vorkehrungen, wch'.naseine Sicherheit begründen; die Bewahrung der Ehre:dass er ihm in Bezug auf den Ruf seiner Kechlschalfenhei'joder in andern Verhältnissen, welche seine Ehre betreffe«»nicht schade; die Beförderung des Besten: dass er ihmkeinen Nachtheil an seinem Besitztimme zufüge; das Leicht-
es) e 17. C. Wir. gu. 5.
491 Incolume, tulum, huncslum, utile, favile, yossibile.
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