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822 Epicx XliJ. Lex de Ale.vandrinis et Aegypliacis provineiU.
Herlichen Schatzkammern 38 ) aus diesen Provinzen und Orion,welche dem erwähnten Dnx an der Libyschen Grenze gehor-sam sind, Einiges erhalten,, Wir aber auch auf sie eine glei-che und ähnliche Sorgfalt verwenden, so verordnen Wir, dassder genannte wohlansehnliche Vux von Libyen, Mareotis undder Stadt Menelniles, — denn auch diese haben Wir ihm bei-gegeben, — und der [Civil-] Statthalter der Provinz und dieihm gehorchende Cohorte auf eigene Gefahr die Eintreibung'der Schatzsteuern besorgen sollen, welche von allen den genann-ten Orten zu entrichten sind, damit dieselben jährlich ohne ir-gend einen Ausfall eingetrieben, nach Alexandrion geschicktund Demjenigen übergeben werden, welchem aus der Zahl dertreuergebenen Palatini es zur Zeit anvertraut sein wird, das*er daselbst das Amt des Praepositus verwalten soll. Er t®*ihnen aber Beistand leisten, indem er 39 ) wissen soll, dass,wenn er hierfür nicht auf alle mögliche Weise Sorge (ragenwird, er in dieselbe Gefahr, nämlich mit dem Dux, dem Statt"halter und den denselben gehorchenden Cohortcn, kommen wir''"Es werden hierbei aber auch die Soldaten Heisland leisten, lU1wenn sie nicht beistehen sollten, so werden sie in Gefahr so"'»dieselben Strafen zu erleiden, welche Wir auch den in Alexan-drien und in beiden Aegypten siebenden Soldaten auferlegt i_ ia *ben, wenn nicht auch sie die Sache einer gleichen Sorg**".
würdigen sollten. Auch kann kein Asylrecht in Bezug
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Abgaben an die kaiserlichen Schatzkammern ausser den °" üangegebenen Fällen irgend Jemandem wider Willen der Ire"'gebenen Palatini des erwähnten Amtes ertheilt werden, ^ vlche zur Eintreibung der Schatzsteuern von dem jev^ 1 ' 1 ".Beamten der Schatzkammer 40 ) abgesendet werden, vic|i |lCsoll auch innerhalb der Bezirke, welche ein Asyl geW"' 1 "^die Eintreibung Statt finden, und alles l/ebrige soll in ^ ?,\in Mareotis und in der Aegyptischen Stadt Menelaites b cl .Eintreibung der Schatzsteuern eben so gehalten werden,es nach Unsere/Vorschrift in Alexandrien und in beiden A#£j r.ton bei den Eintreibungen der Schatzsteuern 41 ) gehalten V>den soll.
Ei nun dz wanzigst es Capitel. Mit der Borcclu,l ',"|der Frachtgelder und der besonderen und allgemeinen ' ilSS1 '.,(vGerichts deiner Hoheit soll aber die erwähnte Slallhallersc •und Einforderung an der Libyschen Grenze, — sowohl Hweit sie bisher bestand, als in so fern Etwas hinzugesetzt ' '
38) Al^ &tttu ■nu<3>> ).tcnyii((ityrg.
;S9) Aviin' n,h'iia mit A gy I a e u s utatt: ctinovs iläüiuS'
40) Dem ('uinet itarritruiit /aigitionitiir.
4t) llQOtpüatt, luv önzui>r/Mv t/o;iy(<i£(ii>'.