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7 (1833)
Entstehung
Seite
821
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Euict XIH. Lex de Alexandrittit et Aegypliaci» prooinciit. 821

hallcr unzählige Miihwallungen und Verirrimgeii entstehen.Vielm,.],,- soll er selbst an Jonen Orlen Slatlhallor sein; er sollaber auf eigene Gefahr nebsl der ihm 3 *) gehorchenden Cohorte,»o wie aucJi der Civil -Slallhalfer nebsl seiner Cohorte sowohldie Einforderung verans(al(«n, als anch die BusammengebrachteitAbgaben den Soldaten und sich selbst zuwenden, dan.il sie aufdiese Weise [Geld eu] ihren Ausgaben und Proviant bekommen,indem die Eintreibung- auf ibre eigene Gefahr vor sich g&t.

Neunzehntes Capitol. Damit Wir aber hierbei Je-mandem Gelegenheit geben, lislig- zu ersinnen, wie er entwe-der die Ausgabe vergrössern, oder die Abgabe nrittamkönne, so haben Wir aueb <lies gebührend bestimmt, und durchdas diesem kaiserlichen Gesetz beigefügte Verzcichniss deutlichfestgesetzt, indem Wir erklärten, wie gross dar Canon sei,welcher dem Gericht deiner Höheil zukommt, und welcher ausden genannten Provinzen und Orlen, nämlich aus Libyen selbstInd aus Mareotis und der Sladl Menelaites entriobtet wird;hrmr wie gross die Ausgaben sind, welche hiervon in Bezugauf die Statthalter, die Cohörten, die gewöhnlichen Gaben andie treuergebenen Soldaten und deren Unterhalt gMnachl wer-den sollen. Es soll abei- der wohlansehnliche Anguslalis,'•'gleichen seine Cohorlo, so wie ein anderer Provinzial-Statthalter mit dem genannten Dux in 3 «) den demselben unter*8*benen Provinzen, Slä<llen und Ortschaften durchaus keine^Wirtschaft haben. Vielmehr soll der wohlanschnliche Dux«nd der Civil-Statthalter in Libyen in den genannten Gegen-den in Civil- und Criminalsachen und bei den Einlorderungende» Öffentlichen Abgaben alle Gewalt haben, so dass Alles inLibyen36) und alle Grundbesitzer, welche in jenen Gegenden^Sitzungen haben und dort wohnen, so wie die Einwohner''«selbst dem wohlansehnlichen Dax unterworfen sein sollen.Aber auch Diejenigen, welche in anderen Provinze., wohnen,«W in den genannten Städten und Orlen, welchen der wohh^xehnliche Ihix vorsieht, Besitzungen haben, wollen Wir ihma '«f gleiche Weise in BittUg auf die Einforderungen der H>fflau-'"•bei, Abgaben unterworfen wissen, so dass er die Ucluguiss!l; 'ben g 0 ll, zu ihnen«) |Iiiiitreiber| zu senden, ihnen |dieA bgaben| abfordern zu lassen und Alles zu thun, was die Na-ll »' der Eintreibung mit sich bringt.

Zwanzigstes Capitel, Weil ferner auch U nsere kai-

34) Im Griechischen heisst es aoi; es ist aber ohne Zweifel der

Dux TjUiuae gemeint.*>) Statt ,Vist wohl y.tiuc zu Usenj * die (.oltingcr Ausgabe.m Tä in). Aißvnt mit Agylaeus statt: iw xa tbv inl Mfr

3 ?) Statt aviovs mit Agylaeus: n»os uuiuva.