Druckschrift 
7 (1833)
Entstehung
Seite
823
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Enic-r XIII«- Lex de Alcxandrinit et Acgyptiacia provinciit. 823

»iinilicli in Mnrcolis und der Stadt Menelaifes, welche Aegypti-*°he Provinzen sind, --- durchaus Nichts zu (htm haben, weil

»Vir selion l'rülier fosti>-rselzt haben, dass der ganze Canon,VVelcJicr ans Libyen, Mureotis und dm- Sladt Menelnitcs anf"h'i'iid eine Wöl«e und ans irgend einem Grunde, ans welchem'' r dem Amte deiner Hoheit zukommt, zusammengebracht wird,z " den Ausgaben verwendet werden soll, welche Wir früher"«fregoben haben, nämlich ZU dem Unterhalt der Beamten lindCohorlen, zu den mililairischen Ausgaben und den gcwöhuli-c hen Graben. Alles aber, was in Bezug auf die Schatzsteuernv °n Uns gesagt worden ist, soll in jeder Hinsicht gelten.» 1« Weil Wir aber auch hierfür Soi-ge tragen, dass Unsere~nterthanen nicht durch weite Entfernungen Verwirrung undUnrecht erleiden*, sondern dass, weil IMareolis auch Alexan-JHen benachbart ist , und Manche von Denjenigen, welche dort,^"rnhen erregt haben, kommen müssen, Derjenige, Welcher"'»sAml eines Statthalters bekleidet, thiiu soll *, es werden ilimftber als Entschädigung- hundert Goldstücke gegeben werden 42 ),"es soll aber das Ende auch der von Uns über die Verwal-tung von Libyeli getroffenen Verfügungen sein.

Zwei u n d z w a n z i g s t e s Ca p i t e 1, Es ist nun inigemes-

cn i dass Wir Uns zu der Thcbischcn Grenze -wenden, das

1>,

ls *t, zu den beiden Theben, welchen der wohlansehnliche

U.v vorsieht, weleliem von Uns diese Verwaltung übertrafen

wird; es werden demselben aber auch die Proviuzial - Statthat

6r dieser Provinzen gehorchen, und er soll denselben Ehren-

»"'*> wie der Angustalis haben, gleich als ob er auch selbst

jfr u 8''istalis wäre; er wird aber auch den Verfügungen deiner

"°heit und dem Gericht des Orients in jeder Hinsicht eben'so

"ergeben sein, wie es auch jetzt der wohlansehnliohe Au-

^"slalis ist. §. \. Denn Wir geben ihm die ganze Gerichts-

''"'keii 1Ilu i Gfewalt, welche der wohlansehnliche Augustalis

!'" \ den ihm schon ehemals angewiesenen |Provinzen], nämlich

ei » beiden Theben. Er soll aber auf seine Gefahr dafür Sorge

'.^'(n, Jass er erstlich durchaus die gehörige Getreideabgabe

^'"'eibe, absende und dem wohlansehulichen Augustalis in

üXa »ulrien übergebe, und er soll auf seine Gefahr zu den

gegebenen Terminen auch in der Thal alles Getreide, dessen

"trichtung. j cn uu t_ ur j] lm stellenden Provinzen, Städten und

r 'schaf|(. n obliegt, und welches zur Lieferung in diese be-

* 'h'kle Stadt und zu dem von Uns gnädig verwilligtcn Unler-

j| I °*i Stadt Alexandrien gehört, ohne Ausfall in Bereitschaft

Wien, so dass hierbei keine Verzögerung- Statt linden soll *, da

42 ) Auch diese ganze Stelle ist lückenhaft.